Wohnungsabnahme

Die Wohnungsabnahme dient dem Zweck, die Wohnung nach ihrem Verkauf dem neuen Eigentümer zu übergeben. Zum Termin der Wohnungsabnahme wird die Wohnung vom bisherigem Eigentümer und dem neuen Eigentümer besichtigt, um dabei die Zählerstände der Verbrauchsgeräte für Heizung, Strom, Kaltwasser und Warmwasser abzulesen und um mögliche Mängel der Wohnung festzustellen. Die ermittelten Zählerstände und Mängel werden in dem Abnahmeprotokoll festgehalten. Auf Basis der Zählerstände wird der neue Eigentümer bei den Versorgern angemeldet. Er trägt ab dem Übergabezeitpunkt die Kosten des zukünftigen Verbrauchs.

Vorlage für Wohnungsabnahme

 

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