Wohnungseigentumsgesetz

Das Wohnungseigentumsgesetz (abgekürzt WEG) regelt, wie ein Wohngebäude unter verschiedenen Eigentümern aufgeteilt werden kann.

Man unterscheidet

  • das Eigentum an den einzelnen Wohnungen (Sondereigentum),
  • das Eigentum an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und
  • das Eigentum am gemeinsamen Gebäude und am Grundstück (Gemeinschaftseigentum).

Für die rechtswirksame Teilung muss eine Teilungserklärung aufgesetzt werden, die von einem Notar zu beurkunden ist.

Beim Kauf einer Wohnung wird der Käufer automatisch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Wohnungseigentümern sind in der Teilungserklärung geregelt.

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