Wohnungseigentumsgesetz
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Wohnungseigentumsgesetz
Das Wohnungseigentumsgesetz (abgekürzt WEG) regelt, wie ein Wohngebäude unter verschiedenen Eigentümern aufgeteilt werden kann. Man unterscheidet – das Eigentum an den einzelnen Wohnungen (Sondereigentum), – das Eigentum an nicht zu Wohnzwecken genutzen Räumen oder Flächen (Teileigentum) und -das Eigentum am gemeinsamen Gebäude und am Grundstück (Gemeinschaftseigentum). Für die rechtswirksame Teilung muss eine Teilungserklärung aufgesetzt werden, die von einem Notar zu beurkunden ist.
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