Wohnungsgenossenschaft

Die Wohnungsgenossenschaft, auch Wohnungsbaugenossenschaft, hat den Zweck, ihre Mitglieder, die gleichberechtigt am Unternehmen beteiligt sind, mit günstigem Wohnraum zu versorgen. Für die Genossenschaft stehen dabei Selbstverwaltung und Selbsthilfe sowie die Gemeinsamkeit ihrer Mitglieder im Vordergrund. Ende des 19.ten Jahrhunderts entstanden die ersten Genossenschaften mit dem Ziel, durch Einsatz von zinsverbilligten Darlehen der schlechten Wohnungssituation in den Großstädten durch Schaffung neuen Wohnraums entgegenzuwirken. Heutzutage führen die wenigsten Wohnungsgenossenschaften noch Neubaumaßnahmen durch. Ihr Augenmerk gilt vielmehr der Pflege und Erneuerung ihrer alternden Wohnungsbestände.

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