Zwangsversteigerung

Bei einer Zwangsversteigerung wird das Grundstück vom Amtsgericht versteigert mit dem Ziel, die Ansprüche des Gläubigers aus dem Erlös des Grundstücks zu befriedigen. Dazu stellt der Gläubiger beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, einen entsprechenden Antrag. Er benötigt dazu einen vollstreckbaren Titel. Das Amtsgericht ordnet dann die Beschlagnahmung des betroffenen Grundstücks an. Am Verfahren der Zwangsversteigerung sind alle Gläubiger und der Schuldner (Grundstückseigentümer) zu beteiligen. Die Versteigerung erfolgt in maximal 2 Terminen. Der Versteigerungstermin ist in 3 Teile gegliedert: – Aufruf der Sache, -Bietstunde und -Anhörung der Beteiligten über den Zuschlag. Im ersten Termin wird ein Mindestgebot aufgerufen. Sofern sich kein Bieter findet, wird im 2.ten Termin ohne Mindestgebot versteigert. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag. Der Zuschlag kann im ersten Termin jedoch ausgeschlagen werden, sofern der Anspruch eines Berechtigten nicht gedeckt ist. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, wird sofort Eigentümer. Es fallen keine Notarkosten und keine Grunderwerbssteuern an. Versteigerungstermine sind öffentlich. Wer sich überlegt, über eine Zwangsversteigerung ein Objekt zu erwerben, sollte sich vorher genau mit dem zu versteigernden Objekt und dem Verfahren vertraut machen.

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