Wichtige Versicherungen für Immobilieneigentümer

Die Gebäudeversicherung: Eine sinnvolle Versicherung für Hausbesitzer

Immobilienbesitzer und Hauseigentümer müssen Ihre Immobilien nicht versichern tun aber gut daran, es zu tun. Hier finden Sie Infos zur Gebäudeversicherung, welche Schäden sie übernimmt und über den Vergleichsrechner kann die passende Police ermittelt werden:

wichtige Versicherungen für Immobilieneigentümer: Bild zeit reetgedecktes Einfamilienhaus
Foto: Redaktion wohnung-jetzt.de

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden ab, die durch

  • Feuer,
  • Blitzschlag,
  • Sturm, Hagel und
  • Leitungswasserschäden entstehen.

Daneben ist es möglich, auch weitere Schadensquellen zusätzlich zu versichern, die in vielen Standard-Gebäudeversicherungen nicht enthalten sind wie Schäden durch

  • Hochwasser,
  • Erdrutsch,
  • Erdbeben und andere Schadensursachen.

Wohnungseigentümer schließen die Gebäudeversicherung gemeinschaftlich ab. Die Hausverwaltung verwaltet die Police und legt die Kosten der Police auf die einzelnen Wohnungseigentümer um. Die Beiträge werden mit dem Hausgeld eingezogen.

Bei einem Wohnungseigentümerwechsel geht der Versicherungsschutz für die Wohnung automatisch auf den neuen Eigentümer über.

Jetzt günstigste Gebäudeversicherung finden

Was ist bei der Gebäudeversicherung zu beachten?

Sie sollten sicherstellen, dass der aktuelle Gebäudewert des Hauses versichert ist. Nach einem Dachgeschoss-Ausbau oder einer Modernisierung ist der Versicherungswert anzupassen. Daher sollten Sie Neu- Um- und Ausbauten der Versicherungsgesellschaft zeitnah melden.

Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, sollten Sie sich an eine Reihe von Verhaltensregeln gewöhnen:

  • Halten Sie Ihre Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand,
  • Ändert sich das Risiko der Immobilie, z.B. wenn Wohnungen gewerblich genutzt werden, dann sollten Sie diese Umstände ebenfalls unverzüglich Ihrer Versicherung melden,
  • Beachten Sie alle gesetzlich oder behördlich verordneten Sicherheitsmaßnahmen,
  • Entleeren Sie alle wasserführenden Anlagen und sperren Sie diese, wenn das Gebäude länger nicht genutzt wird.
  • Stellen Sie bei längerer Abwesenheit sicher, dass Ihr Gebäude kontrolliert und geheizt wird.

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Auch hier sollten Sie einige Verhaltensregeln unbedingt beachten, damit Sie mit Ihrer Versicherung keinen Ärger bekommen.

Verhaltensregeln:

Im Schadensfall sollten Sie unverzüglich folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Schaden versuchen so gering wie möglich zu halten
  • Bestmögliche Absicherung des Schadensortes, ohne dabei die eigene Gesundheit zu gefährden
  • Schnellstmöglich den Schadensfall dem Versicherer melden
  • Bei einem Brand die Feuerwehr benachrichtigen
  • Bei Leitungswasserschäden den Haupthahn schließen
  • Zugefrorene Rohre immer vom Fachmann auftauen lassen
  • Fotografische Dokumentation der Schäden. (Quelle: Geld.de)

Nach Meldung des Schadensfalls wird Ihnen ein Schadensformular vom Versicherer zugesendet. Bei größeren Schäden wird in der Regel ein Sachverständiger an Ort und Stelle geschickt. Beschädigte Sachen sollten Sie daher aufheben, falls Fotos gemacht werden. (Quelle: Geld.de)

Jetzt günstigste Gebäudeversicherung finden

Welche Kosten trägt die Gebäudeversicherung?

Wenn die versicherten Schadensursachen vorliegen, zahlt die Gebäudeversicherung in der Regel für:

  • Kosten für die Behebung der Schäden an den versicherten Gebäuden, Nebengebäuden und Garagen, sofern sie in der Police genau bezeichnet sind.
  • Kosten für die Beseitigung von Schäden an mit dem Gebäude fest verbundenen Teile wie Heizung, Küche und Einbauküche. (Achtung: für vom Mieter eingebaute Teile wie z.B. Küche zahlt die Gebäudeversicherung nicht, hierzu muss der Mieter eine Hausratsversicherung abschließen).
  • Kosten für Schäden am Zubehör, welches zu Wohnzwecken oder zur Instandhaltung für das versicherte Gebäude dient.
  • Kosten für Abbruch-, Aufräum- und Schutzarbeiten
  • Kosten für Mietausfälle. Wenn vermietete Häuser oder Wohnungen nicht benutzbar sind, trägt die Versicherungsgesellschaft in der Regel bis zu einem Jahr den Mietausfall. Bei selbstgenutztem Wohnraum, der nicht genutzt werden kann, wird der ortsübliche Mietwert gezahlt.

Zum Vergleichsrechner Gebäudeversicherung:

Bewerte unseren Artikel

Durchschnitt: 0 (0 )

To top