Immobiliennews im November 2025

Immobiliennews im November 2025

Wie findest du diesen Beitrag?

KfW-Förderkredite, Stromkostenrechner, mobile Heizgeräte, neue Urteile rund um Räum-und Streupflichten sowie Eigenbedarfskündigung und welche Farbe in der Wohnung gegen Herbstblues wirkt – das sind unsere Immobiliennews im November 2025:

Immobiliennews im November 2025 Bild zeigt ein Wohnzimmer mit weißen Möbeln, Kissen, Vasen und Kürbissen in kräftigem orange und einem großen Bild mit grafischen Elementen an der Wand die in weiß, gelb und orange ausgeführt sind. Der Raum ist wird von einem großen Fenster beleuchtet und ist in warmes Licht getaucht.

Zinssenkung bei der KfW

Die KfW-Bank hat die Förderung für Familienkredite weiter verbessert:

  • Wohneigentum für Familien, das KfW-Programm für Neubau Nr. 300 fördert den Bau und Kauf neuer klimafreundlicher selbst genutzter Häuser und Wohnungen für Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen, außerdem wurde
  • das KfW-Programm Wohneigentum für Familien, Bestand Nr. 308, auch bekannt als „Jung kauft Alt“ verbessert. Das Programm fördert den Kauf von selbst genutzten älteren Häusern und Wohnungen, die innerhalb von vier Jahren saniert werden sollen.
  • Auch im Programm 298 gab es Verbesserungen. Hier können Kapitalanleger vermietete Immobilien zu attraktiven Konditionen finanzieren. Bei wohnung-jetzt.de kann z.B. eine Pflegeimmobilie in Baden-Württemberg noch kurze Zeit mit KfW finanziert werden.

In beiden Programmen liegt der Zinssatz jetzt bei 1,12%. Außerdem wurden die Förderbedingungen bei „Jung kauft Alt“ gelockert. Die Immobilie soll jetzt das energetische Mindestniveau eines Effizienzhauses im Standard 85 EE nach Sanierung erreichen.

Auch für Kapitalanleger gibt es gute Neuigkeiten von der KfW-Bank: wer eine neu zu bauende Immobilie für die Vermietung anschafft, kann über das Programm 298 einen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohnung beantragen. Die Zinsen bewegen sich abhängig von der Dauer der tilgungsfreien Anlaufphase und der Tilgungshöhe zwischen 1,3% bis 2,28%. Voraussetzung ist, dass es sich um ein klimafreundliches Wohngebäude handelt.

 

Quelle: KfW

Wohnung schnell aufwärmen mit mobilen Heizgeräten

Nicht nur für Frostbeulen lohnt sich die Überlegung, ob nicht ein mobiles Heizgerät eine sinnvolle Anschaffung für die Wohnung sein könnte. Fällt die Heizung aus, kann es einige Tage dauern, insbesondere an Feiertagen oder übers Wochenende, bis ein Monteur vorbeischaut. Manche Bäder lassen sich morgens nur langsam aufheizen – da bieten sich mobile Heizer an. Zur Wahl stehen Elektroheizungen und Infrarotheizungen. Das Gerät sollte in Abstimmung auf Raumgröße und Wärmebedarf ausgewählt werden. Fachleute raten z.B. in Bädern zu einer Infrarotheizung, weil sie schnell und punktuell Wärme erzeugt. Für größere Räume und für einen länger andauernden Bedarf werden Flächenspeicherheizungen empfohlen.

Einen ausführlichen Vergleich mit Vor- und Nachteilen gibt es bei Fischerfutureheat 

Vermieter haften für Räum- und Streupflicht auch in einer WEG

Nach einem Bericht des Vermieter-Vereins haftet ein vermietender Wohnungseigentümer, wenn der Mieter auf dem Grundstück der Eigentümergemeinschaft stürzt. Die Räum- und Streupflicht ist eine mietvertragliche Nebenpflicht, die auch dann besteht, wenn ein professioneller Hausmeisterdienst mit der Schneebeseitigung und dem Streuen bei Glatteis beauftragt ist. Hierzu hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 6.8.2025 zur Frage der Haftung eines vermietenden Wohnungseigentümers Stellung genommen.

Quelle: Vermieterverein

Neues Urteil: Eigenbedarfskündigung zugunsten des Vermieters verbessert

Eine Mietwohnung kann vom Eigentümer auch dann wegen Eigenbedarf gekündigt werden, um diese während des Umbaus mit dem Ziel eines anschließenden Verkaufs der Vermieterwohnung zu bewohnen. Ein Vermieter beabsichtigte, die Wohnung seiner Mieterin dauerhaft zu bewohnen, weil er seine ehemalige Wohnung nach einem Umbau verkaufen wollte. Auch eine Verwertungskündigung sei hier als Eigenbedarf anzuerkennen. Es kommt – so der Bundesgerichtshof – unter sorgfältiger Würdigung der Einzelfallumstände darauf an, ob der Wunsch des Eigentümers ernsthaft, vernünftig und nachvollziehbar sei.

Quelle: Vermieterverein 

Neuer kostenloser Stromkostenrechner bei Finanztip

Die Redaktion von Finanztip stellt ihren neuen Stromkostenrechner vor, mit dem der Verbrauch von Haushaltsgeräten berechnet werden kann. Für insgesamt 7 Geräte vom Fernseher bis zum Wäschetrockner können die jährlichen Stromkosten anhand ihrer Energielabel und dem vorhandenen Strompreis berechnet werden. Im Ergebnis lässt sich abschätzen, ob das Gerät ein Stromfresser ist und ein Neugerät kostengünstiger wäre. In Zeiten steigender Energiekosten eine gute Aktion und vor Weihnachten vielleicht auch ein guter Tipp für sinnvolle Geschenke.

Orange in der Wohnung wirkt gegen Herbstblues

Ende Oktober sieht man wieder viele Kürbisse an Hauseingängen auf Terrassen und Zäunen. Sie leuchten in kräftigem Orange und stehen sinnbildlich für den Herbst und die Ernte von reifen Früchten. Aber auch gegen den Herbstblues kann Orange in der Wohnung punkten. Als Farbakzent in Form von Kissen, Bildern, Teppichen oder als lustige Halloween-Deko wirkt die Farbe Orange aktivierend und steht für Optimismus und Lebensfreude. Selbst wer kein Freund von Grusel und Geister ist, sorgt mit ein paar lustigen Farbtupfern in Orange für gute Laune in seiner Wohnung. Ausprobieren!

Bisher erschienen:

Immonews im Oktober 2025: Vermietung an Touristen, kostenloser Übernachtungsplatz, digitaler Türspion und Mieterstrommodel

Immonews im September 2025: Betrugsmasche bei der Wohnungssuche, Tauschwohnungen, WG-Zimmer und mehr

weitere aktuelle Infos und Tipps rund ums mieten, kaufen und wohnen in unserem Ratgeber Wohnung

Nach oben scrollen