Immobilientrends im November 2023:

Bauzinsen deutlich unter 4%  und Neubauten sollen für Kapitalanleger attraktiver werden

Immobilientrends im November 2023: 1
Bild: Dall E für wohnung-jetzt.de

Bauzinsen sinken

München, den 14.11.2023 die Bauzinsen liegen wieder deutlich unter 4% und erreichen damit das tiefste Niveau seit acht Wochen. Das ist eine gute Nachricht für alle, die eine Immobilie kaufen möchten und Fremdkapital benötigen. Bereits im September hatte es ein erstes Signal von der europäischen Zentralbank gegeben, die den Leitzins vorerst nicht weiter erhöhte und dies mit einer rückläufigen Inflation begründete.

Wie unser Kreditvergleich für Baufinanzierungen zeigt, liegen die effektiven Jahreszinsen für ein Immobiliendarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren bereits zwischen 3,34% und 3,92% je nach Anbieter. Das sind gute Nachrichten für alle, die den Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheimes planen.

Bei den Bauspardarlehen sind noch niedrigere Zinsen drin. Hier können derzeit Zinskonditionen ab 1,23% für spätere Baufinanzierungen gesichert werden.

Insgesamt deutet sich eine Entspannung am Kreditmarkt ab. Dies könnte auch zu einer Normalisierung am Immobilienmarkt beitragen, denn dort fanden zuletzt deutlich weniger Transaktionen statt.

Neubauten sollen durch die neue degressive Abschreibung attraktiver werden

Die große Flaute auf dem Markt für Wohnimmobilien soll mit steuerlichen Anreizen bekämpft werden. Weil jedoch die Rahmenbedingungen auf dem Markt für Wohnimmobilien bisher so nachteilig waren, dass in diesem Jahr bereits zahlreiche Bauvorhaben storniert wurden, will die Regierung mit weiteren zeitlich befristeten Maßnahmen Anreize schaffen, um die Neubautätigkeiten zu stimulieren.  Ein erster Schritt zu Beginn diesen Jahres war die Erhöhung der linearen AfA von 2 Prozent auf 3 Prozent für Neubauten. Zudem wurde eine Sonder-Afa für besonders klimafreundlichen Neubau eingeführt. Diese Maßnahmen konnten jedoch noch nicht für die erforderliche Belebung auf dem Wohnungsmarkt sorgen.

Ab dem 1.Oktober 2023 sollte die degressive Abschreibung für neu gebaute und für neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen eingeführt werden. Das Gesetz ist jedoch noch in der Schwebe, da der Bundesrat Nachbesserungen wünscht. Das sind die geplanten Details:

  • Im ersten Jahr können 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 6 Prozent Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
  • Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
  • Beispielrechnung: Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 24.000 Euro (6 Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr = 376.000 Euro Restwert).
  • Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
  • Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/08/meseberg.html#:~:text=Die%20degressive%20Abschreibung%20gilt%20ausschlie%C3%9Flich,Restwertes%20steuerlich%20geltend%20gemacht%20werden.

Bei den verlinkten Vergleichsrechnern handelt es sich um Finanzierungsrechner der Firma FinanceAds GmbH & Co.KG, und wohnung-jetzt.de erhält für jede Empfehlung über diese Rechner ein Honorar.

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