Mieterstrom: wie das Modell funktioniert und wo es sich lohnt

Die Stromerzeugung muss in großen Städten nachhaltiger werden. Mit der Umstellung der Stromerzeugung auf Solarstrom leisten Gebäude einen Beitrag zum Klimaschutz. Dabei können auch Mieter und Vermieter von günstigem Solarstrom profitieren. Das Mieterstrommodell macht es möglich.

Mieterstrom: wie das Modell funktioniert und wo es sich lohnt 1
Strom von der Sonne

Was ist das Mieterstrommodell?

Das Mieterstrommodell ist ein Konzept, bei dem der Strom von Photovoltaik-Anlageninfo auf Mehrfamilienhäusern erzeugt und direkt an die Mieter verkauft wird. Dies ermöglicht es den Mietern, ihren eigenen Strom zu produzieren und zu nutzen, ohne dass sie selbst eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach installieren müssen.

Wie funktioniert Mieterstrom?

Das Modell funktioniert in der Regel folgendermaßen: Der Vermieter lässt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses installieren und verkauft den produzierten Strom direkt an die Mieter. Die Abrechnung erfolgt dabei in der Regel über einen Mieterstromzähler, der den Stromverbrauch der einzelnen Wohnungen erfasst und die entsprechenden Kosten berechnet. Durch das Mieterstrommodell können die Mieter in der Regel von günstigerem Strom profitieren, da der vom Vermieter produzierte Strom in der Regel günstiger ist als der Strom vom öffentlichen Netz. Gleichzeitig kann der Vermieter durch den Verkauf des Stroms zusätzliche Einnahmen generieren.

Welche Modelle gibt es?

Es gibt verschiedene Modelle für die Umsetzung des Mieterstroms, einschließlich der Direktvermarktung an die Mieter oder der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz:

  1. Direktvermarktung an die Mieter

Bei diesem Modell wird der erzeugte Strom direkt an die Mieter verkauft, die den Strom in ihren eigenen Wohnungen nutzen. Die Abrechnung erfolgt über einen Mieterstromzähler, der den Verbrauch jeder Wohnung erfasst. Der Vermieter kann den Strom zu einem niedrigeren Preis verkaufen als der Preis, den die Mieter normalerweise für den Strom aus dem öffentlichen Netz zahlen würden.

2. Einspeisung in das öffentliche Stromnetz:

Bei diesem Modell wird der erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist, und der Vermieter erhält dafür eine Einspeisevergütung. Die Mieter beziehen weiterhin Strom aus dem öffentlichen Netz und zahlen ihre üblichen Stromrechnungen. Der Vermieter kann jedoch durch die Einspeisevergütung zusätzliche Einnahmen erzielen.

3. Kombinationsmodell:

Bei diesem Modell wird der erzeugte Strom sowohl an die Mieter verkauft als auch in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die Mieter erhalten den Strom zu einem niedrigeren Preis als den Preis, den sie normalerweise für den Strom aus dem öffentlichen Netz zahlen würden, und der Vermieter erhält eine Einspeisevergütung für den Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.

In Deutschland werden am häufigsten die Modelle Direktvermarktung an die Mieter und Einspeisung ins öffentliche Stromnetz umgesetzt. Einer Studie des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) zufolge versorgen Mieterstromprojekte mit Direktvermarktung in der Regel zwischen 20 und 250 Wohnungen.

Darüber hinaus gibt es auch eine steigende Anzahl von Kombinationsmodellen, die sowohl die Direktvermarktung an die Mieter als auch die Einspeisung in das öffentliche Netz umfassen. Diese Modelle bieten sowohl den Vorteil einer kostengünstigeren Stromversorgung für die Mieter als auch zusätzliche Einnahmen für den Vermieter durch die Einspeisevergütung.

Wichtige Parameter, damit sich ein Mieterstrommodell rechnet

Im wesentlichen sind es die Faktoren, die einen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage auf einem Dach ausüben:

Ausrichtung und Neigung des Dachs:

Die Ausrichtung und Neigung des Dachs sind entscheidende Faktoren, die bestimmen, wie viel Sonnenenergie die Photovoltaik-Anlage während des Tages aufnehmen kann. Eine Südausrichtung mit einer Neigung von etwa 30 Grad ist in der Regel ideal.

Größe der Anlage:

Die Größe der Anlage hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich des Energiebedarfs des Gebäudes, der verfügbaren Dachfläche und der finanziellen Ressourcen des Eigentümers.

Investitionskosten:

Die Investitionskosten für die Installation einer Photovoltaik-Anlage können je nach Größe, Ausstattung und technischen Anforderungen variieren. Es ist wichtig, die Kosten sorgfältig abzuschätzen und die verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.

Einspeisevergütung:

In einigen Ländern gibt es Einspeisevergütungen, die den Besitzern von Photovoltaik-Anlagen eine Vergütung für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom zahlen. Die Höhe der Einspeisevergütung kann die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage erheblich beeinflussen.

Stromtarife:

Der Preis für den Strom aus dem öffentlichen Netz und die Höhe der Stromrechnung wirken sich auf die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage aus.

Betriebskosten:

Die Betriebskosten, einschließlich Wartung, Reparatur und Reinigung der Anlage, müssen berücksichtigt werden, um auch eine langfristige Wirtschaftlichkeit der Anlage zu gewährleisten.

Rechtliche Rahmenbedingungen, die von Vermietern zu beachten sind

  • nur in bestimmten Fällen darf der Mieterstromvertrag mit dem Mietvertrag gekoppelt werden, z.B. bei Vermietung auf Zeit, bei einer möblierten Untervermietung und bei Pflegeheimen, Altersheimen, Studentenheimen und Lehrlingswohnhäusern.
  • Grundsätzlich dürfen Mieter den Stromlieferanten frei wählen. Vorgeschrieben ist eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten. Außerdem darf die Vertragsbindung bei Abschluss eines Mieterstromvertrages nicht länger als ein Jahr sein.

Fazit

Insgesamt ist Mieterstrom in Deutschland ein wachsendes Geschäftsfeld, da die Vorteile für Mieter, Vermieter und die Umwelt offensichtlich sind. Daher dürfte die Zahl der umgesetzten Mieterstromprojekte in den kommenden Jahren weiter steigen.

Quellen:

Bundesverband Solarwirtschaft e.V.: Solarstrom auf Dächern und Fassaden

Bundesnetzagentur: Mieterstrom

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz -EnWG) §42a Mieterstromverträge

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