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ToggleDas sollten Mieter, Nachmieter und Vermieter berücksichtigen:
1. Tipps für Mieter, die einen Nachmieter suchen
Für Sie ist es entscheidend, dass der Nachmieter vom Vermieter akzeptiert wird. Daher sollten Sie möglichst frühzeitig den Vermieter über Ihren Auszugswunsch informieren und sich vom Vermieter das Einverständnis für die Stellung eines Nachmieters einholen. In einigen Fällen, – der Gesetzgeber spricht von einem sogenannten berechtigtem Interesse – ist der Vermieter verpflichtet, einen geeigneten Nachmieter zu akzeptieren:
- bei berufsbedingtem Ortswechsel
- wenn sich familiennachwuchs ankündigt
- bei gesundheitsbedingtem Umzug in ein Pflegeheim
Klären Sie dabei, was für ein Typ von Nachmieter gewünscht wird und welche Miete der zukünftige Mieter bezahlen soll. Je mehr Sie auf die Wünsche des Vermieters Rücksicht nehmen, desto eher hat Ihre Aktion Erfolg.
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Weit verbreiteter Irrglaube: wer 3 Nachmieter stellt ist automatisch aus dem Mietvertrag
Das ist falsch und rechtlich auch nicht haltbar. Grundsätzlich muss der Vermieter keinen Nachmieter akzeptieren. Er kann sogar grundlos den Nachmieter ablehnen. Damit Mieter in der Praxis dennoch einen Nachmieter erfolgreich vorschlagen ist eine gute Kommunikation mit dem Vermieter ausschlaggebend. Wer also ein partnerschaftliches Verhältnis mit seinem Vermieter pflegt, hat dann in diesem Fall die besseren Karten!
Wichtige Gründe sind: Wegzug wegen Arbeitslosigkeit, Stellenwechsel oder wenn sich Nachwuchs ankündigt und die Wohnung zu klein geworden ist.
Unser Tipp: informieren Sie frühzeitig den Vermieter informieren, dass Sie ausziehen müssen und gerne einen geeigneten Nachmieter stellen. Klären Sie dazu auch die zukünftigen Mietvertragskonditionen. Darüber hinaus können weitere Punkte zu klären sein, die Ihre Interessen als Mieter betreffen. Leider kommt es hierbei oft zu erheblichen Differenzen.
Hürden bei der Nachmietersuche
Ablöse für Möbel verlangen
Oft naheliegend, insbesondere wenn es sich um neuwertige Einbauküchen oder Einbauschränken handelt – aber sie tragen oft nicht dazu bei, den passenden Nachmieter aus Vermietersicht zu stellen. Wenn Sie vom Nachmieter eine Ablöse für die Möbel wünschen, die in der Wohnung verbleiben sollen, kann das wertvolle Zeit bei der Nachmietersuche kosten. Küchen werden am häufigsten abgelöst, gefolgt von Schlafzimmerschränken und Garderobeneinbauschränken. Alle mobilen Möbel wie Tische, Stühle, Kommoden etc. haben geringere Chancen abgelöst zu werden.

Unser Tipp: lassen Sie von Freunden oder Nachbarn die Ablösesummen schätzen. Diesen können Sie dann auch gleich einige der Möbel anbieten. Achten Sie darauf, dass die Möbel sauber und gepflegt sind. Lassen Sie optische Mängel ggf. auch reparieren. Grundsätzlich gibt es keine Regeln, nach denen die Ablösen vereinbart werden, dennoch können verlangte Ablösen oft für Streit sorgen. Es wird also verhandelt.
Besser kommunizieren: teilen Sie in Ihrem Wohnungsinserat mit, dass optional bestimmte Möbel abgelöst werden können. Dadurch halten Sie sich und potentiellen Mietinteressenten alle Optionen offen.
Mit Vermieter über Verbleib von Einbaumöbeln sprechen: Für den Vermieter kann es lukrativ sein, Ihre Möbel zu übernehmen, um anschließend teilmöbliert oder möbliert vermieten zu können. Trotz der Mietpreisbremsen, die vielerorts gelten kann ihm das zusätzliche Vermietungschancen ermöglichen.
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Eintritt in laufendes Mietvertragsverhältnis
Soll der Mietvertrag mit neuem Mieter sonst unverändert fortgeführt werden, kann das für den Nachmieter und für den Vermieter problematisch sein.
Was oft spätere Probleme auslöst, wenn die Wohnung nicht in einwandfreien Zustand an den Nachmieter übergeben wird. Dann hat der Nachmieter automatisch alle Verpflichtungen zu den Schönheitsreparaturen zu übernehmen, auch solche, die der Vormieter verursacht hat.
Aus Vermietersicht sollte man im Vorfeld den Zustand der Wohnung, insbesondere den malerischen Zustand von Wänden und Decken prüfen und ggf. mit dem aktuellen Mieter eine kleine Ablöse vereinbaren. Ansonsten kann es für Nachmieter auch Vorteile haben, ein bestehendes Mietverhältnis zu übernehmen. So ist häufig die Kaltmiete etwas günstiger, wenn man in einen bestehenden Mietvertrag eintreten kann.
3. Worauf Vermieter achten, die einen Nachmieter gestellt bekommen
Eigentlich eine feine Sache: der Mieter macht sich selbst auf die Suche nach einem Nachmieter. Natürlich nicht ohne Eigennutz, aber das kann man verstehen. Trotzdem sollte man sich auf die Wünsche des Vermieters in Bezug auf die Eignung des Nachmieters einstellen. Oft sind Haustiere oder rauchende Mieter unerwünscht. Aber auch andere Lebensgewohnheiten können für Vermieter ein Problem sein. Der wichtigste Punkt sind Einkommen und Bonität des Nachmieters.
Parallel zu ihrem Mieter können Sie auch selbst auf Mietersuche gehen, indem Sie einfach ein Wohnungsinserat bei wohnung-jetzt.de online stellen: Wohnungsinserat aufgeben
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