Treppenlifte: So sicher sind die Mobilitätshilfen

Treppenlifte ermöglichen teilnahme-eingeschränkten Personen, mehr Selbstständigkeit zurückzuerlangen. Sie können die eigene Wohnung endlich wieder ohne fremde Hilfe verlassen oder sich in Mehrfamilienhäusern von einem Stockwerk zum nächsten begeben. Natürlich müssen Treppenlifte besonders sicher sein, da die Benutzer in der Regel über eine begrenzte körperliche Leistungsfähigkeit verfügen. Weiterhin stellt ein Treppenschrägaufzug aber auch ein potentielles Hindernis für andere Menschen dar. Beide Aspekte müssen also bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden.  

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im Alter oft sehr hilfreich: der Treppenlift (Bild: Ursula Fischer, pixabay)

CE, GS und ISO – Garanten der Sicherheit

Erfreulicherweise können Sie davon ausgehen, dass alle in Deutschland erhältlichen Treppenlifte höchsten Sicherheitsansprüchen genügen. Auf diese Aussage müssen Sie sich nicht blind verlassen. Sie können mit einem Blick nachprüfen, welche Siegel oder Zertifikate das jeweilige Modell aufweist. Hier sind drei Angaben besonders relevant:

  • Das GS-Siegel steht für „Geprüfte Sicherheit“. Nur verwendungsfertige Produkte wie Elektrogeräte, Möbel oder Textilien dürfen es tragen. Die Kriterien für die Vergabe leiten sich aus dem deutschen Produktsicherheitsgesetz ab. Wichtig: Dieses Siegel sagt nichts über die Lebensdauer oder die Leistungsfähigkeit eines Produkts aus.  
  • Für Treppenlifte gilt natürlich nicht nur deutsches Recht. Auf europäischer Ebene steht das CE-Kennzeichen für die Konformität mit allen grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden EU-Vorschriften. Idealerweise finden Sie in der Nähe des CE-Kennzeichens auch eine vierstellige Prüfnummer, die bescheinigt, dass die notwendige Konformitätsprüfung tatsächlich auch durchgeführt wurde.
  • Das dritte vertrauenswürdige Merkmal ist ein Hinweis auf die Einhaltung der Regeln der ISO-Norm 9001. Dieser attestiert, dass das vorliegende Produkt unter Einhaltung der entsprechenden Qualitätsrichtlinien hergestellt wurde. Die Konformität bzgl. ISO 9001 ist im Gegensatz zu den anderen beiden Siegeln nicht zwingende Voraussetzung für Treppenlifte,  die Sie in Deutschland erwerben und einbauen dürfen. Nichtsdestotrotz wissen Sie dann, dass Sie es mit einem besonders zuverlässigen und qualitativ hochwertigem Produkt zu tun haben.   

Welche Sicherheitsbestimmungen müssen beim Treppenlift-Einbau beachtet werden?

Selbstverständlich stellen die Technik des Treppenlifts und der dazugehörigen Schienenführung nur einen Aspekt bei der Sicherheitsbetrachtung dar. Mindestens genauso wichtig sind fachmännische Planung und Montage des gesamten Treppenlift-Systems. Wird ein Treppenlift (egal ob Sitzlift oder Plattform-Treppenlift) in einem öffentlichen Gebäude eingebaut, muss er vom TÜV abgenommen werden und der DIN-Norm 18040-1 entsprechen. Handelt es sich hingegen um ein Privathaus, kommt die DIN-Norm 18040-2 zur Anwendung. 

Für alle Gebäude gilt die DIN-EN 81-40 – „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen, Teil 40„. Aber auch die ISO-Norm 9386-2 ist beim Einbau eines Treppenschrägaufzugs zu beachten. Dementsprechend ist vom eigenverantwortlichen Einbau – oder sogar der kompletten Eigenkonstruktion eines Treppenlifts dringend abzuraten! Zertifizierte Partnerbetriebe der Hersteller wissen dagegen sehr genau, welche Vorschriften und Sicherheitsvorgaben berücksichtigt werden müssen und kümmern sich vom ersten Moment um alle notwendigen Schritte. Bei der ersten Vor-Ort-Besichtigung nehmen die Experten auch direkt die vorhandene Treppenbreite und die Maße der Treppenabsätze in Augenschein, um sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden: 

Vorgeschriebene Verkehrs- und Bewegungsflächen nach DIN 18040-2

Verkehrsflächen         Mindestbreite in cm              Mindestlänge in cm

Rollstuhl-Benutzer      150                                         150

Armstützen-Nutzer     90                                           70

Rollator-Nutzer           80                                           100     

Jeder öffentlich zugängliche Treppenlift muss gegen Missbrauch gesichert werden!

Nutzen Sie Ihren neuen Treppenschrägaufzug oder Ihre Rollstuhl-Hubplattform nur in Ihren eigenen vier Wänden, müssen Sie sich keine Gedanken bzgl. einer missbräuchlichen Verwendung machen. Verbindet Ihr Treppenlift aber mehrere Stockwerke in einem Mietshaus oder einem Mehrfamiliengebäude, gelten folgende Vorgaben:

Treppenlift in Mehrparteiengebäuden – gesetzliche Anforderungen:

  • Funktion als Rettungsweg muss sichergestellt sein.
  • Verkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben.
  • Der Treppenlift muss im Notfall per Hand in die jeweils vorgeschriebenen Warte- oder Ladepositionen gebracht werden können.
  • Für Treppenschrägaufzüge, die über mehr als zwei Etagen laufen, müssen über Warteflächen auf jedem Stockwerk verfügen (nicht erforderlich, wenn eine nutzbare Restbreite von 60 cm gewährleistet wird).
  • Ein Missbrauch durch Dritte (z.B. Kinder, Jugendliche) muss zuverlässig ausgeschlossen werden können.
  • Auch bei Stromausfall muss ein Treppenlift manuell über eine Notentriegelung aus dem Rettungs- und Fluchtweg-Bereich bewegt werden können.
  • Der Treppenlift muss aus nichtbrennbaren Materialien bestehen.   

Zusammenfassung

Die zahlreichen Gesetzesvorgaben, technische Vorschriften, DIN- und ISO-Normen, Prüf-Siegel und -Zeichen, die in Deutschland bzw. der gesamten EU gelten, sorgen zuverlässig dafür, dass Ihr neuer oder gebrauchter Treppenlift eines renommierten Herstellers rundum sicher und bedienungsfreundlich ist. Sie kennen nun auch sämtliche Vorgaben und können mit einem Blick auf Prüfsiegel oder Typenschild erkennen, ob dies auch für das jeweilige Modell gilt.  

Redaktion wohnung-jetzt.de mit freundlicher Unterstützung von treppenliftgebraucht.de

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