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öffentliche Lasten des Grundstücks

Kurz erklärt

Der öffentlich geförderte Wohnungsbau umfasst alle Wohnungen, die mit staatlichen Mitteln errichtet oder modernisiert wurden und im Gegenzug einer Miet- und Belegungsbindung unterliegen.

Der öffentlich geförderte Wohnungsbau umfasst alle Wohnungen, die mit staatlichen Mitteln errichtet oder modernisiert wurden und im Gegenzug einer Miet- und Belegungsbindung unterliegen. Er ist der Oberbegriff, unter den der klassische soziale Wohnungsbau fällt.

Gefördert wird auf verschiedenen Wegen: zinsverbilligte oder tilgungsfreie Darlehen der Landesförderbanken, direkte Baukostenzuschüsse, Bürgschaften oder die vergünstigte Vergabe kommunaler Grundstücke. Die Gegenleistung ist immer dieselbe: gedeckelte Miete (Kostenmiete) und Vermietung nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, für die Dauer der Bindung.

Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Zuständigkeit bei den Ländern. Konditionen, Einkommensgrenzen und Bindungsfristen unterscheiden sich daher von Land zu Land erheblich — konkrete Programme laufen über die jeweilige Landesförderbank (etwa NRW.BANK, WIBank, BayernLabo).

Für Eigentümer und Bauträger ist die Förderung ein Rechenspiel: günstiges Kapital und teils Zuschüsse gegen begrenzte Mieteinnahmen über die Bindungsdauer. Es gehört durchgerechnet, weil die Konditionen sich laufend ändern — die Zahlen von gestern sind hier selten die von heute.

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