Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist die amtliche Bestätigung der Gemeinde, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Sozialwohnung beziehen darf. Er wird ausgestellt, wenn das Einkommen unter der jeweiligen Grenze liegt — von der Wohnungsbehörde oder dem Wohnungsamt, nicht von der Wohnungsgesellschaft. Ohne WBS darf eine belegungsgebundene Wohnung nicht vermietet werden.
Der WBS sagt nur, dass man berechtigt ist — nicht, dass man eine Wohnung bekommt. Er ist die Eintrittskarte, nicht der Platz. Die Wohnung muss man sich anschließend selbst suchen.
Die Einkommensgrenzen setzen die Länder — sie unterscheiden sich erheblich, und viele Länder heben sie an, sodass mehr Haushalte anspruchsberechtigt sind, als oft angenommen. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen des Haushalts; Freibeträge gibt es für Kinder, Menschen mit Behinderung und weitere Fälle.
Was auf dem Schein steht: die zulässige Wohnungsgröße (nach Haushaltsgröße) und teils eine Dringlichkeitsstufe. Ein WBS mit Dringlichkeit — etwa bei drohender Obdachlosigkeit — kann bevorzugt behandelt werden.
Er ist befristet, meist auf ein Jahr, und muss danach neu beantragt werden. Der schnellste Weg ist das Wohnungsamt der Wohnsitzgemeinde; benötigt werden Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder.
