WohnungslexikonW › Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Kurz erklärt

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist die amtliche Bestätigung der Gemeinde, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Sozialwohnung beziehen darf.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist die amtliche Bestätigung der Gemeinde, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Sozialwohnung beziehen darf. Er wird ausgestellt, wenn das Einkommen unter der jeweiligen Grenze liegt — von der Wohnungsbehörde oder dem Wohnungsamt, nicht von der Wohnungsgesellschaft. Ohne WBS darf eine belegungsgebundene Wohnung nicht vermietet werden.

Der WBS sagt nur, dass man berechtigt ist — nicht, dass man eine Wohnung bekommt. Er ist die Eintrittskarte, nicht der Platz. Die Wohnung muss man sich anschließend selbst suchen.

Die Einkommensgrenzen setzen die Länder — sie unterscheiden sich erheblich, und viele Länder heben sie an, sodass mehr Haushalte anspruchsberechtigt sind, als oft angenommen. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen des Haushalts; Freibeträge gibt es für Kinder, Menschen mit Behinderung und weitere Fälle.

Was auf dem Schein steht: die zulässige Wohnungsgröße (nach Haushaltsgröße) und teils eine Dringlichkeitsstufe. Ein WBS mit Dringlichkeit — etwa bei drohender Obdachlosigkeit — kann bevorzugt behandelt werden.

Er ist befristet, meist auf ein Jahr, und muss danach neu beantragt werden. Der schnellste Weg ist das Wohnungsamt der Wohnsitzgemeinde; benötigt werden Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder.

Nach oben scrollen