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WBS

Kurz erklärt

WBS ist die Abkürzung für Wohnberechtigungsschein — die amtliche Bestätigung, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Sozialwohnung beziehen darf.

Ausgestellt wird er von der Wohnungsbehörde der Gemeinde (Wohnungsamt), wenn das Haushaltseinkommen unter der vom Land festgelegten Grenze liegt. Er berechtigt zur Anmietung einer belegungsgebundenen Wohnung, verschafft aber keinen Anspruch auf eine bestimmte.

Die vollständige Erklärung mit Einkommensgrenzen, Wohnungsgröße, Dringlichkeit und Gültigkeitsdauer steht unter Wohnberechtigungsschein.

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