Warmmiete

Der Begriff der Warmmiete bezeichnet den Betrag, den der Mieter monatlich an den Vermieter zu zahlen hat. Er setzt sich zusammen aus der Kaltmiete oder Grundmiete und dem Vorauszahlungsbetrag für die Betriebskosten. Regelmäßig nicht enthalten in der Warmmiete sind die Kosten für den Wohnungsstrom.

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