Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung über die Beendigung eines Vertrages zwischen den Vertragsbeteiligten. In Grundstücksangelegenheiten muss der Aufhebungsvertrag unter Mitwirkung eines Notars geschlossen werden. Bei der Aufhebung eines Mietverhältnisses müssen alle Mietvertragsparteien den Mietaufhebungsvertrag vereinbaren, damit er gültig wird.

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