Aufhebungsvertrag
« A bis Z Suche
Wenn Sie einen bestimmten Begriff suchen, dann verwenden Sie die A bis Z Suche.: Klicken Sie auf den gewünschten Buchstaben in der nachfolgenden Leiste:
Aufhebungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung über die Beendigung eines Vertrages zwischen den Vertragsbeteiligten. In Grundstücksangelegenheiten muss der Aufhebungsvertrag unter Mitwirkung eines Notars geschlossen werden. Bei der Aufhebung eines Mietverhältnisses müssen alle Mietvertragsparteien den Mietaufhebungsvertrag vereinbaren, damit er gültig wird.
Verwandte Themen
Themensuche
Sie wollen sich zu einem bestimmten Thema, wie z.B. Mietrecht oder Finanzierung weiterbilden? Dann wählen Sie bitte aus folgendem Menüfeld das gewünschte Thema und klicken Sie auf „Weiter“ um die passenden Begriffe anzuzeigen.