Wohnungslexikon › Buchstabe A
Begriffe mit A
44 Einträge
Abbruch
Abbruch ist der vollständige oder teilweise Abriss eines Gebäudes. Was dabei zu beachten ist – und was ein Abriss für Mieter bedeutet.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung weist nach, dass eine Wohnung baulich abgeschlossen ist – Voraussetzung für Sondereigentum. Was sie verlangt.
Ablöse
Die Ablöse zahlt der Nachmieter dem Vormieter für übernommenes Zubehör. Wonach sich die Höhe richtet und wann das Eigentum übergeht.
Abmahnung
Die Abmahnung ist Voraussetzung für eine Unterlassungsklage (§ 541 BGB) oder die fristlose Kündigung (§ 543 BGB). Was sie enthalten muss.
Abnahme
Fälligkeit, Gefahrübergang, Beweislastumkehr, Verjährungsbeginn: Was sich mit der Abnahme nach § 640 BGB ändert — und die Falle der fiktiven Abnahme.
Abnahmeprotokoll
Was nicht im Protokoll steht, existiert später rechtlich nicht (§ 640 Abs. 3 BGB). Was hineingehört — und warum es nur eines geben darf.
Abrechnungsperiode
Die Abrechnungsperiode ist der Zeitraum, für den Betriebs- und Nebenkosten abgerechnet werden – meist das Kalenderjahr von Januar bis Dezember.
Abschlagszahlung
§ 632a BGB, max. 90 % beim Verbraucherbauvertrag (§ 650m), fester Ratenplan nach MaBV beim Bauträger. Warum die letzten 10 % zählen.
Abschreibung
Die Abschreibung verteilt die Kaufkosten über die Nutzungsjahre und senkt die Steuer, ohne dass Geld abfließt. Warum der Boden ausgenommen ist.
Abstand
Der Abstand ist die Distanz zwischen zwei Bauwerken. Warum Mindestabstände vorgeschrieben sind und was Mieter und Käufer dazu wissen sollten.
