Wohnungslexikon › Buchstabe A

Begriffe mit A

44 Einträge

Abbruch

Abbruch ist der vollständige oder teilweise Abriss eines Gebäudes. Was dabei zu beachten ist – und was ein Abriss für Mieter bedeutet.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung weist nach, dass eine Wohnung baulich abgeschlossen ist – Voraussetzung für Sondereigentum. Was sie verlangt.

Ablöse

Die Ablöse zahlt der Nachmieter dem Vormieter für übernommenes Zubehör. Wonach sich die Höhe richtet und wann das Eigentum übergeht.

Abmahnung

Die Abmahnung ist Voraussetzung für eine Unterlassungsklage (§ 541 BGB) oder die fristlose Kündigung (§ 543 BGB). Was sie enthalten muss.

Abnahme

Fälligkeit, Gefahrübergang, Beweislastumkehr, Verjährungsbeginn: Was sich mit der Abnahme nach § 640 BGB ändert — und die Falle der fiktiven Abnahme.

Abnahmeprotokoll

Was nicht im Protokoll steht, existiert später rechtlich nicht (§ 640 Abs. 3 BGB). Was hineingehört — und warum es nur eines geben darf.

Abrechnungsperiode

Die Abrechnungsperiode ist der Zeitraum, für den Betriebs- und Nebenkosten abgerechnet werden – meist das Kalenderjahr von Januar bis Dezember.

Abschlagszahlung

§ 632a BGB, max. 90 % beim Verbraucherbauvertrag (§ 650m), fester Ratenplan nach MaBV beim Bauträger. Warum die letzten 10 % zählen.

Abschreibung

Die Abschreibung verteilt die Kaufkosten über die Nutzungsjahre und senkt die Steuer, ohne dass Geld abfließt. Warum der Boden ausgenommen ist.

Abstand

Der Abstand ist die Distanz zwischen zwei Bauwerken. Warum Mindestabstände vorgeschrieben sind und was Mieter und Käufer dazu wissen sollten.

Nach oben scrollen