Die Abschlagszahlung ist eine zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Teilzahlung auf die gesamt vereinbarte Zahlungssumme. In der Regel wird vereinbart, in welcher Höhe eine Abschlagszahlung und zu welchem genau festgehaltenten Datum bzw. unter welchen Voraussetzungen diese Teilzahlung zu zahlen ist. Abschlagszahlungen sind z.B. Bestandteil in der Makler- und Bauträgerverordnung, wonach der Käufer eines noch zu errichtenden Gebäudes nur den Teil der Baumaßnahme bezahlt, der bereits hergestellt ist. Wobei die Herstellung der einzelnen Bauabschnitte zugleich in einem genauen Zeitplan festgehalten ist.