Abbruch
« A bis Z Suche
Wenn Sie einen bestimmten Begriff suchen, dann verwenden Sie die A bis Z Suche.: Klicken Sie auf den gewünschten Buchstaben in der nachfolgenden Leiste:
Abbruch
Mit Abbruch wird im Bauwesen das komplette oder teilweise Zerstören und Entsorgen von Gebäuden, Hoch- und Tiefbauten aller Art bezeichnet. Die Durchführung eines Abbruchs wird dabei von Spezialisten wie Bauunternehmer oder Abbruchfirmen durchgeführt. In den jeweiligen Bauordnungen des Bundes und der Länder sind auch spezifische rechtliche Besonderheiten zu öffentlich angeordneten Abbruch- oder Abrissbescheiden enthalten.
Verwandte Themen
Themensuche
Sie wollen sich zu einem bestimmten Thema, wie z.B. Mietrecht oder Finanzierung weiterbilden? Dann wählen Sie bitte aus folgendem Menüfeld das gewünschte Thema und klicken Sie auf „Weiter“ um die passenden Begriffe anzuzeigen.