Eigenheimzulage

Hierbei handelte es sich um eine Subvention für die Käufer von selbstgenutztem Wohnraum, die der Gesetzgeber inzwischen abgeschafft hat. Die Eigenheimzulage diente früher dazu, bestimmten Einkommensgruppen den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie zu erleichtern.

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