Anschaffungsnebenkosten
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Anschaffungsnebenkosten
Darunter versteht man alle Kosten, die neben dem Kaufpreis für eine Wohnung oder Immobilie erforderlich sind, um die Wohnung zu erwerben, wie – Notar- und Gerichtsgebühren, – Grunderwerbssteuer, – Kosten für Grundbucheintragungen, – ggf Gutachterkosten, – ggf. Maklergebühren und -ggf. auch Anlieger- und Erschließungsbeiträge.
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