Betriebskostenabrechnung

Bei der Betriebskostenabrechnung werden die innerhalb der Abrechnungsperiode angefallenen Kosten für -laufende öffentliche Lasten, – Wasserversorgung, Warmwasserversorgung und Entwässerung, – Heizung, – Aufzug, – Straßenreinigung und Müllabfuhr, -Hausreinigung und Gartenpflege, -Beleuchtung, – Schornsteinreinigung, – Betrieb der Gemeinschaftsantennenanlage, -Sach- und Haftpflichtversicherung, -Kosten für den Hauswart und -sonstige Kosten für Einrichtungen, wie z.B. Wartungs- und Reinigungsarbeiten abgerechnet.

Bei der Abrechnungsperiode handelt es sich in der Regel um ein Jahr. Bei der Abrechnung werden die geleisteten Vorauszahlungen den tatsächlich angefallenen Kosten einer Wohnung oder einer sonstigen Nutzungseinheit gegenüber gestellt. Übersteigen die Vorauszahlungen die angefallenen Kosten, wird eine Gutschrift ausgestellt, im gegenteiligen Fall wird eine Nachforderung erhoben.

Häufiger Streitpunkt bei Betriebskostenabrechnungen ist der Verteilerschlüssel, nach dem die Kostenarten auf die Wohnungen umgelegt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber dazu eine Reihe von Vorschriften erlassen.

siehe auch

Betriebskosten

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