WohnungslexikonB › Briefgrundschuld

Briefgrundschuld

Kurz erklärt

Die Briefgrundschuld ist die Form der Grundschuld, bei der zusätzlich zum Grundbucheintrag ein Grundschuldbrief ausgestellt wird — eine Urkunde, die das Recht verbrieft.

Die Briefgrundschuld ist die Form der Grundschuld, bei der zusätzlich zum Grundbucheintrag ein Grundschuldbrief ausgestellt wird — eine Urkunde, die das Recht verbrieft. Das Gegenstück ist die Buchgrundschuld, die nur im Grundbuch steht.

Der praktische Unterschied liegt in der Übertragung:

Briefgrundschuld Übertragung durch Abtretung + Übergabe des Briefs — ohne Grundbuchamt schneller, aber Brief darf nicht verloren gehen
Buchgrundschuld jede Änderung wird ins Grundbuch eingetragen langsamer und mit Gebühren, dafür kein Papier

Warum das zählt: Der Brief macht die Grundschuld leicht übertragbar — die finanzierende Bank kann sie an eine andere abtreten, ohne jedes Mal das Grundbuch zu bemühen. Das ist bequem, birgt aber ein Risiko: Geht der Grundschuldbrief verloren, ist die Löschung oder Übertragung erst nach einem gerichtlichen Aufgebotsverfahren möglich — das dauert Monate.

Voreinstellung im Gesetz ist die Briefgrundschuld (§ 1116 BGB): Wer die einfachere Buchgrundschuld will, muss die Erteilung des Briefs ausdrücklich ausschließen — das steht dann so im Grundbuch. Bei modernen Finanzierungen wird die Buchgrundschuld häufig bevorzugt, gerade um das Briefverlust-Risiko zu vermeiden.

Nach oben scrollen