Briefgrundschuld

Bei der Briefgrundschuld handelt es sich um eine besondere Form der Grundschuld. Bei der Briefgrundschuld wird zusätzlich zur Eintragung ins Grundbuch vom Grundbuchamt ein Grundschuldbrief ausgestellt. Dieser Grundschuldbrief kann nun von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger wechseln, indem ein Abtretungsvertrag aufgesetzt wird und der Grundschuldbrief übergeben wird. Aus der Eintragung im Grundbuch kann man daher nicht zwangsläufig erkennen, wer der aktuelle Gläubiger der Briefgrundschuld ist.

siehe auch

Grundschuld

Grundbuch

Gläubiger

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