Einheitswert
« A bis Z Suche
Wenn Sie einen bestimmten Begriff suchen, dann verwenden Sie die A bis Z Suche.: Klicken Sie auf den gewünschten Buchstaben in der nachfolgenden Leiste:
Einheitswert
Im deutschen Steuerwesen verwendeter Begriff: der Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage für verschiedene Steuerarten. Im Grundstückswesen bildet der Einheitswert die Grundlage für die Ermittlung der Grunderwerbssteuer, die in der Regel beim Erwerb einer Immobilie anfällt, und für die (umlagefähige) Grundsteuer, die jährlich von dem Immobilieneigentümer zu entrichten ist. Der Einheitswert wird von der zuständigen Finanzbehörde festgestellt.
Verwandte Themen
Themensuche
Sie wollen sich zu einem bestimmten Thema, wie z.B. Mietrecht oder Finanzierung weiterbilden? Dann wählen Sie bitte aus folgendem Menüfeld das gewünschte Thema und klicken Sie auf „Weiter“ um die passenden Begriffe anzuzeigen.