Katasteramt

Auch Liegenschaftsamt oder Vermessungsamt. Das Katasteramt führt innerhalb der Belegenheit einer Gemeinde Grundstücksübersichten in Form von Flurkarten. Das Katasteramt ist für die Einrichtung und Fortführung der Flurkarten sowie für die Vermessung von Grundstücken und deren Erfassung zuständig.

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