Ausgestellt wird sie auf Antrag von der Meldebehörde – dem Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro der Gemeinde (§ 18 Bundesmeldegesetz).
Wofür man sie braucht: Behörden, Banken, Versicherungen oder Arbeitgeber verlangen sie als Wohnsitznachweis – etwa bei einer Eheschließung, einer Kontoeröffnung oder der Anmeldung eines Fahrzeugs. Umgangssprachlich heißt sie auch Meldebestätigung; gemeint ist dasselbe Dokument.
Zwei Varianten:
- Einfache Meldebescheinigung – Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift
- Erweiterte Meldebescheinigung – zusätzlich frühere Anschriften, Familienstand, Staatsangehörigkeit
Sie ist gebührenpflichtig (meist wenige Euro) und in vielen Kommunen online beantragbar.
Nicht zu verwechseln
Die Meldebescheinigung ist etwas anderes als die Wohnungsgeberbestätigung. Diese stellt der Vermieter aus und bestätigt den Einzug – sie ist seit 2015 Voraussetzung, um sich überhaupt anmelden zu können. Die Meldebescheinigung bekommt man danach von der Behörde.
Siehe auch: Meldepflicht, Einzug
