Ratgeber Vermieterbescheinigung

Vermieterbescheinigung:
Alles was Vermieter und Mieter dazu wissen müssen

Notwendig: Die Vermieterbescheinigung, auch als Wohnungsgeberbescheinigung bezeichnet, müssen Mieter nach einem Umzug bei ihrer Gemeinde abgeben. Wo es die Bescheinigung gibt und was zu beachten ist zeigt dieser Ratgeber.

Wohnungssuche housing-846056_1920-FoundryCo-Pixabay

Was ist eine Vermieterbescheinigung?

Die Vermieterbescheinigung (in der Amtssprache Wohnungsgeberbescheinigung genannt) ist ein Formular, das jeder Mieter, der in eine andere Wohnung umgezogen ist, bei seiner Gemeinde abgeben muss. Der Vermieter oder Wohnungsgeber bescheinigt darin dem Mieter die im Formular gemachten Angaben, indem er das Formular unterschreibt.

Wann wird die Vermieterbescheinigung benötigt?

Alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben eine Meldepflicht, so schreibt es das Bundesmeldegesetz vor. Deshalb muss man sich beim Einzug in eine Wohnung bei der Meldebehörde anmelden.

Dagegen muss man sich am alten Wohnort nur noch dann abmelden, wenn man ins Ausland umzieht. Bei einem Umzug im Inland ist eine Abmeldung am bisherigen Wohnort nicht mehr erforderlich.

Bis wann muss die Vermieterbescheinigung abgegeben sein?

Die Vermieterbescheinigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Einzug eines Mieters bei der Meldebehörde vorliegen. Man kann die Bescheinigung schriftlich oder online übermitteln. Die Pflicht obliegt dem Vermieter, der die Bescheinigung dem Mieter auszustellen hat.

Wer muss die Vermieterbescheinigung ausfüllen?

Der Vermieter oder Wohnungsgeber bescheinigt dem Mieter den Einzug in seine Wohnung. Daher muss der Vermieter die Bescheinigung ausfüllen und unterschreiben. Das Meldegesetz spricht jedoch nicht vom Vermieter, sondern vom Wohnungsgeber, da auch andere Personen eine Wohnung vergeben können.

In der Vermieterbescheinigung muss zusätzlich auch der Eigentümer der Wohnung benannt werden, sofern der Vermieter nicht zugleich auch der Eigentümer der Mietwohnung ist.

Wer ist der Wohnungsgeber?

Der Wohnungsgeber kann sein:

  • Der Vermieter oder
  • Der Hauptmieter, der die Wohnung untervermietet.

Wird die Vermieterbescheinigung im Rahmen einer Untervermietung ausgestellt, dann muss zusätzlich auch der Eigentümer der Wohnung in der Bescheinigung benannt werden. Wohnungsgeber ist in diesem Fall jedoch der Hauptmieter, der die Bescheinigung an den Untermieter für das Amt auszufüllen hat.

Wo bekommt man die Vermieterbescheinigung?

Die Vermieterbescheinigung ist ein standardisiertes Formular, welches man hier kostenlos downloaden kann:

Download Vermieterbescheinigung

Ebenfalls kann man das Formular beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder bei kleinen Gemeinden im Rathaus am Ort erhalten. Manche Gemeinden bieten die Vermieterbescheinigung ebenfalls in elektronischer Form auf ihrer Homepage an. Dort lässt sich das Formular online ausfüllen und ausdrucken. Nach Unterzeichnung durch den Wohnungsgeber kann man es dann wieder einscannen und online an die Behörde mailen.

Was passiert, wenn man die Vermieterbescheinigung nicht abgibt?

Wer die Vermieterbescheinigung nicht abgibt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Oftmals ist es Unwissenheit, wenn ein Verstoß gegen das Meldegesetz festgestellt wird. Denn das Meldegesetz wurde zuletzt in den Jahren 2015 und 2016 aktualisiert. Man hatte damals wegen zahlreicher Straftaten die bereits zuvor abgeschaffte Vermieterbescheinigung wieder eingeführt und das Handling der Bescheinigung vereinfacht, indem man auf Abmeldebescheinigungen weitestgehend verzichtet.

Warum wird die Vermieterbescheinigung benötigt?

Die Vermieterbescheinigung erfüllt gleich mehrere wichtige Aufgaben:

  • Sie unterstützt die Gemeinden bei der Wahrnehmung der öffentlichen Verwaltung. Die Angaben aus den Bescheinigungen werden benötigt, um Wahlen und Abstimmungen vorbereiten zu können.
  • Das Meldewesen verwendet die Daten, um das Melderegister zu führen. Die personenbezogenen Daten werden von den öffentlichen Stellen genutzt. So fließen die Daten ein in die Berechnung von Finanzzuweisungen an die Länder und Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs, der auf Länderebene und kommunaler Ebene erfolgt.
  • Pässe und Personalausweise werden ebenfalls auf Basis der Meldedaten erstellt
  • Informationen für die Öffentlichkeit: auch Privatpersonen erhalten Zugang zum Melderegister, indem sie Auskünfte aus dem Register beziehen können.

Was hat sich bei der Vermieterbescheinigung zuletzt geändert?

Seit dem Jahr 2015 müssen alle Personen, die innerhalb einer Gemeinde oder innerhalb Deutschlands umziehen, ihren Einzug wieder vom Vermieter bestätigen lassen.

Man hat die Vermieterbescheinigung wieder eingeführt, da es zuvor zu vielen Scheinanmeldungen gekommen war. Bei einer Scheinanmeldung meldet sich eine Person für eine Anschrift an, ohne dass sie dort wirklich wohnt. Diese Scheinanschrift wurde dann für verschiedene Straftaten genutzt. Durch die Wiedereinführung der Vermieterbescheinigung will man Straftaten erschweren und zugleich die Qualität der abgefragten Daten verbessern.

Wie sind die Angaben in der Vermieterbescheinigung bei den Behörden geschützt?

Die Meldebehörde darf an Dritte keine Auskunft geben, wenn Tatsachen vorliegen, dass durch eine Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte. Für diesen Fall wird eine Auskunftssperre in das Melderegister eingetragen.

Ansonsten kann das erteilen einer einfachen Registerauskunft grundsätzlich nicht verhindert werden. Einzelne sollen sich ohne triftigen Grund ihrer Umwelt nicht komplett entziehen können, sondern sollen erreichbar bleiben.

Melderegisterauskünfte, die für Werbung oder für den Zweck des Adresshandels angefragt werden, kann die betroffene Person verhindern, indem sie das dafür erforderliche Einverständnis verweigert.

Wer hat Zugriff auf die Angaben in der Vermieterbescheinigung

Jeder kann über eine einfache Meldeauskunft diese Informationen von den Meldebehörden erhalten:

  • Vor- und Familienname,
  • Titel wie z.B. Doktorgrad
  • Derzeitige Anschrift der Person.

Voraussetzung für die Auskunft ist, dass der Antragsteller aufgrund seiner Angaben die betreffende Person eindeutig identifizieren kann, so dass es zu keinen Verwechslungen kommt. Der Antragssteller muss also einige Daten der zu erfragenden Person kenn, wie z.B. den Namen und das Geburtsdatum.

Weitere Bescheinigungen, die wichtig sind für Vermieter und Mieter:

 

Bewerte unseren Artikel

Durchschnitt: 0 (0 )

To top