Vermieterbescheinigung

Nach dem Bundesmeldegesetz ist in Deutschland jeder der umzieht verpflichtet, beim Einwohnermeldeamt eine Bescheinigung vom Vermieter abzugeben. Der Vermieter hat dazu dem Mieter eine Vermieterbescheinigung auszustellen.

Die Vermieterbescheinigung beinhaltet diese Angaben:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, falls der Wohnungsgeber nicht der Eigentümer der Wohnung ist, auch den Namen des Eigentümers,
  • Datum des Einzugs,
  • Adresse der Wohnung und
  • Namen der einziehenden Personen

Die Vermieterbescheinigung kann man kostenlos im Internet downloaden.

Weiterführende Infos:

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