Vermieterbescheinigung
« A bis Z Suche
Wenn Sie einen bestimmten Begriff suchen, dann verwenden Sie die A bis Z Suche.: Klicken Sie auf den gewünschten Buchstaben in der nachfolgenden Leiste:
Vermieterbescheinigung
Nach dem Bundesmeldegesetz ist in Deutschland jeder der umzieht verpflichtet, beim Einwohnermeldeamt eine Bescheinigung vom Vermieter abzugeben. Der Vermieter hat dazu dem Mieter eine Vermieterbescheinigung auszustellen.
Die Vermieterbescheinigung beinhaltet diese Angaben:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, falls der Wohnungsgeber nicht der Eigentümer der Wohnung ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Datum des Einzugs,
- Adresse der Wohnung und
- Namen der einziehenden Personen
Die Vermieterbescheinigung kann man kostenlos im Internet downloaden.
Weiterführende Infos:
Verwandte Themen
Themensuche
Sie wollen sich zu einem bestimmten Thema, wie z.B. Mietrecht oder Finanzierung weiterbilden? Dann wählen Sie bitte aus folgendem Menüfeld das gewünschte Thema und klicken Sie auf „Weiter“ um die passenden Begriffe anzuzeigen.