Mieterselbstauskunft – Alle Infos

Kostenlos hier eine Mieterselbstauskunft als Formular zum Ausfüllen downloaden:

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Mieterselbstauskunft - das Formular wird von Mietern regelmäßig verlangt

Was steht in der Mieterselbstauskunft?

Der Mietinteressent informiert den Vermieter über sich und seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Dazu trägt man in der Auskunft Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, gewünschter Einzugstermin ein und informiert den Vermieter über Lebensgewohnheiten und über das aktuelle Haushaltseinkommen. Man versichert zudem, dass man in der Lage ist, die geforderte Miete zu bezahlen.

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Warum reicht die Mieterselbstauskunft nicht aus?

Zwar kann man den Vermieter über sich und seine Lebenssituation informieren, aber um den Vermieter auch von sich zu überzeugen, ist die Mieterselbstauskunft allein in der Regel nicht ausreichend. Letztendlich geht es um Vertrauen, denn der Vermieter möchte seine Wohnung an einen zuverlässigen Mieter vermieten, der die Miete pünktlich zahlt. Daher setzen viele Vermieter auf die SCHUFA-Auskunft, die darüber informiert, wie wahrscheinlich es ist, dass der Mieter die Miete zuverlässig zahlt. Darüber hinaus wollen viele Vermieter auch sehen, dass der Mieter eine private Haftpflichtversicherung hat:

Fazit: Um den Vermieter zu überzeugen, reicht die Mieterselbstauskunft nicht aus.

  • Mieter müssen zudem eine Bonitätsauskunft vorlegen, die belegt, dass man sich als Mieter diese Wohnung leisten kann. Für kleines Geld kann man dem Vermieter eine Selbstauskunft von der SCHUFA vorlegen. Alle Infos zur Mieterbonitätsauskunft von der SCHUFA mit Link zur Online-Bestellung gibt es hier: Mieterbonitätsauskunft SCHUFA
  • Und zudem sollten Mieter eine private Haftpflichtversicherung haben.

Warum eine private Haftpflichtversicherung zusätzlich zur Mieterselbstauskunft?

In Deutschland haftet jeder unbegrenzt für Schäden an fremdem Eigentum. Eine Mietwohnung ist ein fremdes Eigentum und Schäden in der Wohnung können schnell entstehen, wie z.B. Verlust eines Wohnung- oder Haustürschlüssels, Brandflecken im Parkett, zersprungene Fliesen, Waschbecken durch Aufprall von Fön oder Rasierer sowie Glasbrüche jeglicher Art, um hier nur die häufigsten Schadensfälle in einer Wohnung zu nennen. Diese Versicherung gibt es ebenfalls für kleines Geld und trägt zur Vertrauensbildung beim Vermieter bei.

Alles rund um die Haftpflichtversicherung und einen Vergleichsrechner mit den günstigsten Versicherungsanbietern gibt es hier: Haftpflichtversicherung für Mieter

Fazit: Wer den Vermieter nicht nur informieren sondern auch gleich überzeugen will, hat 3 Auskünfte zur Verfügung:

Welche Angaben sollte man in der Mieterselbstauskunft machen?

Die wichtigsten Angaben sind:

  • Familienstand: ist der Mietinteressent ledig, verheiratet oder z.B. geschieden?
  • Lebensgewohnheiten: hat der Mietinteressent Haustiere, ist er Raucher oder Nichtraucher? Wie groß ist der Haushalt des Mieters, wie viele Personen möchten in die Wohnung einziehen?
  • Gewünschter Bezugstermin: will der Mietinteressent sofort, oder erst in 2 Monaten einziehen?
  • Haushaltseinkommen: über welches Nettoeinkommen verfügt der Mietinteressent? Selbständige Mieter sollten Ihre Einnahmen in geeigneter Form benennen können.
  • Kontaktdaten des Vorvermieters: der Vorvermieter dient als Referenz dafür, dass der Mieter bisher schon pünktlich die Miete gezahlt hat und die vorherige Wohnung ordentlich bewohnt hat. Durch einen einfachen Anruf beim Vorvermieter kann sich der neue Vermieter das bestätigen lassen.
  • Versicherung, dass keine Mietschulden bestehen, dass keine Zwangsräumung aus der bisherigen Wohnung erfolgte und kein laufendes Konkursverfahren anhängig ist. Dazu enthält die Auskunft entsprechende Feststellungen, die der Mieter durch seine Unterschrift bestätigt.

Vorsicht: Welche Angaben in der Mieterselbstauskunft nichts zu suchen haben:

Leider findet man im Netz Musterformulare, die jedem Datenschützer die Tränen in die Augen treiben. Da werden Adressen der bisherigen Vermieter, Adressen von Arbeitgebern und Bankverbindungen, Konto-Nummern und Personalausweisnummern von Mietern abgefragt. Diese Informationen haben in einer Mieterselbstauskunft nichts verloren. Hier kann man sich getrost auf den Datenschutz berufen und z.B. „auf Nachfrage“ eintragen.

Wann sollte man die Mieterselbstauskunft vorlegen?

Wenn man den Vermieter überzeugen will, dann sollte man die Mieterselbstauskunft so früh wie möglich vorlegen. Spätestens jedoch bei einem Wohnungsbesichtigungstermin oder dann, wenn der Vermieter die Auskunft vom Wohnungsbewerber wünscht.

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