Wichtige Versicherungen für Mieter

Was Mieter wissen sollten: welche Versicherung wofür sinnvoll ist und welche nicht

Wichtige Versicherungen für Mieter – unser Ratgeber sagt kurz und bündig, welche Versicherungen für Mieter notwendig sind und welche man nicht braucht

Wichtige Versicherungen für Mieter 1
Foto: Stefe Buissinne bei pixabay

Notwendig: private Haftpflichtversicherung. Hundehalter sollten sich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung überlegen.

Nicht notwendig, aber im Einzelfall sinnvoll sind die Hausratsversicherung und eine Rechtsschutzversicherung.

Welche Versicherungen Mieter brauchen:

1. Private Haftpflichtversicherung ist notwendig

Warum Mieter eine private Haftpflichtversicherung brauchen:

Das sagt das Gesetz: Jeder haftet für alle Schäden, die er verursacht mit seinem gesamten Vermögen.

Beispiele: Ein Mieter, der in der Mietwohnung eine Glastür zerbricht, Dellen oder Brandflecken im Parket oder Teppich verursacht, muss diese Schäden auf seine Kosten beseitigen lassen. Auch für Schäden, die durch die eigenen Kinder oder durch eigene Haustiere verursacht werden, muss der Mieter haften. Aber auch wenn Gäste des Mieters Schäden an der Wohnung des Vermieters verursachen, haftet der Mieter für diese Schäden.

Was oft vorkommt, sind z.B. Wasserschäden, verursacht durch die Waschmaschine des Mieters oder defekte Waschbecken, kaputte Duschtassen oder Badewannen, die durch den Aufprall schwerer Gegenstände wie z.B. einen fallenden Rasierer oder Fön beschädigt werden. Der Verlust eines Wohnungs- oder Haustürschlüssel kann teuer werden. Bei Rauchern sind es oft die Brandflecken in Parkett oder Teppich, die entfernt werden müssen, was oft den Austausch des kompletten Bodenbelags zur Folge hat. Glasbrüche jeglicher Art werden ebenfalls oft beklagt.

Wichtig zu wissen: Der Vermieter darf den Mieter nicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingen. Die normale Abnutzung der Mietsache ist bereits über die Mietkaution abgedeckt. Die Privathaftpflichtversicherung deckt nur Schäden an fremden Eigentum- das eigene Sofa oder Schäden an eigenen Haushaltsgegenständen sind nicht durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Schäden die von kleinen Haustieren verursacht werden, sind ebenfalls abgedeckt (jedoch keine Schäden von Hunden und Pferden oder Exoten – für diese Tiere können Mieter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen).

Fazit: Die private Haftpflichtversicherung deckt die Alltagsrisiken einer Person ab und umfasst damit auch alle Schäden, die man als Mieter z.B. dem Vermieter oder einem Nachbarn zufügt. Abgedeckt sind Sach- und Personenschäden, Folgeschäden und Kosten für Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Kosten für lebenslange Renten bei bleibenden Schäden. Diese Versicherung sollte wirklich jeder haben.

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2. Nicht Pflicht, aber kann sinnvoll sein: Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt Schäden an den eigenen Möbeln und Hausrat ab, die z.B. durch Brand, Wasserschaden, Vandalismus oder sogar durch einen Einbruch entstehen. Ob sich die Hausratversicherung lohnt, muss man sich als Mieter im Kosten-Nutzen-Verhältnis überlegen.

Gut zu wissen: Ein Vermieter darf den Mieter nicht zum Abschluss einer Hausratsversicherung verpflichten. Die Hausratsversicherung deckt alle beweglichen Gegenstände in der Mietwohnung und auch in dazugehörigen Räumen wie Keller, Garage, und Balkon ab. Dabei werden auch die Gegenstände anderer Personen, die im Haushalt des Mieters leben, mitversichert. Zu den versicherten Einrichtungsgegenständen zählen auch Waschmaschinen. Auch Fahrräder und Motorräder können inbegriffen sein. Wer allerdings nur technische Geräte versichern möchte, fährt mit einer reinen < Geräteversicherung> günstiger.

Worauf Sie beim Abschluss einer Hausratsversicherung achten sollten:
Geben Sie möglichst exakt den Wert Ihres Hausrates an und überprüfen Sie regelmäßig, ca. alle 5 Jahre, ob die Versicherungssumme den Wert noch deckt.
Vermeiden Sie eine Überversicherung, denn im Schadensfall bekommt man stets nur den tatsächlichen Wert des beschädigten Gegenstands ersetzt.

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3. Geräteversicherung – nicht nur für Mieter interessant

Handys, Notebooks, Spielekonsolen aber auch TV-Geräte, Kameras, kurz es gibt für eine Vielzahl von technischen Alltagsgeräten eine Geräteversicherung. Sie leistet bei Flüssigkeitsschäden und Bruchschäden. Daneben sind je nach Anbieter noch Zusatzoptionen zum Schutz vor Diebstahl und weitere Schadensursachen versicherbar. Für teure Geräte auf jeden Fall ein Blick wert. Der Vergleichsrechner zeigt, wo die Unterschiede bei den einzelnen Anbietern liegen:

Vergleichsrechner für Geräteversicherung:

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4. Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundebesitzer nicht Pflicht, aber nützlich

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet bei Personenschäden, z.B. Behandlungskosten nach einem Biss, bei Sachschäden und Vermögensschäden.

Wichtig zu wissen: bestimmte Rassen, wie z.B. Kampfhunde können von der Tierhalterhaftpflichtversicherung ausgeschlossen sein, da sie ein besonderes Risiko sind. Wenn sich der Tierbesitzer nicht an die Maulkorb- oder Leinenpflicht hält, leistet die Versicherung nicht.

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5. Nicht Pflicht, aber bei Streitigkeiten nützlich: Die Rechtsschutzversicherung im Mietrecht für Mieter

Denn bei Konflikten im Mietrecht muss jede Partei ihre Prozess- und Anwaltskosten selbst tragen. Das Mietrecht ist leider sehr kompliziert, und als Mieter braucht man öfters mal einen Rat.
Mehr zum Thema Rechtsschutzversicherung.

Tipp der Redaktion: nicht jede Mietrechtsfrage muss sogleich über eine Versicherung abgedeckt sein. Viele Fragen lassen sich rasch und kostengünstig klären, z.B. über die deutsche Anwaltshotline, welche unter der Nummer: 0900 1875 123 138 erreichbar ist (1,99 EUR/Min | 07:00 – 01:00Uhr | *inkl. 19% MwSt aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen)

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