Mietkaution contra Mietbürgschaft

Die Mietkaution – das sind die Regeln

In Städten mit knappem Wohnraumangebot wird vom Mieter fast immer eine Mietkaution gefordert. Die Höhe der Mietsicherheit darf maximal das 3-fache der Nettokaltmiete betragen. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Mietkaution)

Mietkaution contra Mietbürgschaft 1
Mietkaution wird meistens auf Sparbüchern angelegt

Für die Mietkaution gelten diese Regeln:

  • Der Vermieter muss die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen aufbewahren. Dazu bietet sich ein Mietkautionskonto oder ein Festgeldkonto oder ein Sparbuch an.
  • Der Mieter kann die Kaution in Teilbeträgen von 3 Raten mit den ersten 3 Monatsmieten leisten.
  • Die Mietkaution muss verzinst werden. Die jährlichen Zinsen sind der Kaution gutzuschreiben.
  • Die Mietkaution darf nicht mit Mietminderungen des Mieters oder mit Mietforderungen des Vermieters verrechnet werden.
  • Die Mietkaution muss sicher angelegt werden. Papiere mit Kursrisiken gehören nicht dazu.
  • Die Mietkaution ist nach Beendigung des Mietvertrages dem Mieter zeitnah und mit Zinsen zurückzugeben.

Es ist jedoch auch zulässig, eine Mietbürgschaft zu stellen. Zwar kann der Mieter nicht gezwungen werden, die Mietkaution in bar zu leisten. Allerdings kann der Vermieter frei entscheiden, welchen Mietinteressenten er auswählt. Ein Interessent, der die Mietkaution in bar leistet, könnte vom Vermieter daher bevorzugt werden.

Das bietet die Mietbürgschaft

Alternativ zur Barkaution kann der Mieter auch eine Kautionsbürgschaft stellen. Der Vorteil für den Mieter besteht darin, dass er lediglich eine jährliche Gebühr für die Bürgschaft aufwenden muss, jedoch keine Geldsumme hinterlegen muss. Der Vermieter erhält mit der Kautionsbürgschaft dieselbe Sicherheit, als mit der Mietkaution.

Für den Mieter wird jedoch sichergestellt, dass der Vermieter die Kaution nicht zweckentfremden kann. Auch für den Mieter bietet die Kautionsbürgschaft dadurch eine höhere Sicherheit, dass seine Kaution nur für den bestimmungsgemäßen Zweck verwendet werden kann.

Der Jahresbeitrag für eine Mietbürgschaft liegt marktüblich zwischen 5 – 7% der zu zahlenden Mietkaution.

Wird über lange Zeiträume eine Wohnung mit einer Mietbürgschaft angemietet, können die Gebühren, die ein Mieter jahrelang zahlt, in der Summe zu einem finanziellen Nachteil führen. Denn die Gebühren werden nicht zurückerstattet.

Erfahren Sie mehr über Mietkautionsbürgschaften

Fazit:

Die Mietkaution kann es dem Vermieter erleichtern, abweichend von der Zweckbestimmung der Kaution Verfügungen über das Geld zu treffen. Andererseits bietet die Mietbürgschaft dem Vermieter den Vorteil, dass die Bürgschaft in jedem Fall die Verfügbarkeit der Kaution bei bestimmungsgemäßem Gebrauch absichert, ohne dass der Vermieter sich um die Verwaltung des Geldes kümmern muss. Bei Mietern, die eine Kaution in Raten zahlen möchten, bietet die Bürgschaft den Vorteil, dass die geforderte Kaution in voller Höhe sofort bei Vorlage der Bürgschaft verfügbar wäre.

Weitere unabhängige Informationen zur Mietkaution und Kautionsbürgschaft finden Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Mietsicherheit

Anbieter für eine Mietbürgschaft:

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