Die Wellen schlagen hoch und durch den medialen Blätterwald geistert das Verbot der Ölheizung. Was dran ist, was wirklich geplant ist und was Hauseigentümer tun sollten

Das ist geplant:
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab dem Jahr 2024 keine neuen Gasheizungen und Ölheizungen mehr verbaut werden sollen.
Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiter in Betrieb bleiben. Wenn sie jedoch nicht mehr repariert werden können, sollen sie durch ein umweltfreundlicheres Heizsystem ausgetauscht werden. Angedacht ist auch, dass Gas- und Ölheizungen bis zum Jahr 2045 komplett verboten werden sollen. Der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen soll zukünftig gefördert werden.
Das heißt: aktuell handelt es sich nur um einen Gesetzesentwurf – es ist noch nichts entschieden. Bevor das Gesetz verabschiedet werden kann, finden Anhörungen mit Vertretern der Betroffenen statt, also mit Vertretern von Hauseigentümern und Wohnungsgesellschaften. Das wird dauern.
Was sich jetzt schon andeutet:
Heizungsbetriebe haben volle Auftragsbücher und wer in nächster Zeit eine Heizung erneuern will, muss mit teuren Angeboten und längeren Wartezeiten rechnen. Wer eine funktionierende Öl- oder Gasheizung hat, muss jetzt aber nicht auf ein anderes System umsteigen.
Man muss aber davon ausgehen, dass sich im Fall eines geplanten Hausverkaufs die Restlebensdauer der Heizung stärker auf den Kaufpreis auswirken wird als bisher.
Wer eine Öl- oder Gasheizung hat
Hauseigentümer mit Öl- und Gasheizungen sind gut beraten, die voraussichtliche Betriebsdauer ihrer Heizung abzuschätzen. Eine regelmäßige Wartung sorgt nicht nur für eine längere Lebensdauer sondern kann auch zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen.
Aussagekräftigen Energieausweis erstellen lassen
Insbesondere Hauseigentümer älterer Häuser sollten einen Energieausweis für Ihr Haus erstellen lassen. Dieser sollte von einem Energieberater oder zertifizierten Ingenieurbüro aus der Region erstellt werden. Das ist zwar nicht preiswert, schafft aber Transparenz zum aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes.
Die energetische Vor-Ort-Begutachtung liefert auch passgenaue Empfehlungen für mögliche energetische Optimierungen. Ob eine zusätzliche Dämmung sinnvoll ist, ob sich Ausrichtung und Lage des Hauses für eine Solaranlage eignen oder ob eine Wärmepumpe Sinn macht, kann so am besten festgestellt werden.
Besser kühlen Kopf bewahren
Es gibt keine allgemeingültigen Empfehlungen. Jeder Hauseigentümer tut gut daran, die Kosten einer energetischen Maßnahme mit den erzielbaren Einsparungen abzuwägen. Denn „a bisserl was geht immer…“ schließlich trägt auch eine energiesparsame Lebensweise zum Klimaschutz bei.
Quellen: