Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen und ein Haus beziehungsweise eine Eigentumswohnung bauen, kaufen oder renovieren möchte, braucht dazu vor allem ein gut gefülltes Konto – und optimalerweise einen Bausparvertrag, damit sich das Sparen auch tatsächlich lohnt. Praktischerweise gibt es da noch die staatliche Wohnungsbauprämie, die den Bausparerinnen und Bausparern finanzielle Erleichterung verschaffen soll. Aber worum handelt es sich dabei denn eigentlich genau? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Zuschuss vom deutschen Staat zu erhalten? Wie hoch ist diese Prämie? Wie und wo kann man sie beantragen? Und was hat es eigentlich mit der wohnwirtschaftlichen Verwendung auf sich?
Wer hierzulande eine Wohnimmobilie kaufen oder bauen möchte, nutzt für die Finanzierung nicht selten einen Bausparvertrag. Doch damit sich diese Geldanlage auch tatsächlich rentiert, müssen bekanntlich mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört zum einen die Arbeitnehmersparzulage und zum anderen die Wohnungsbauprämie, da die Bausparer in der Regel nur mit diesen finanziellen Zulagen eine gute Aussicht auf attraktive Renditen haben.
1. Wohnungsbauprämie – was ist das eigentlich?
Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich einfach gesagt um einen staatlichen Zuschuss, der von den Bausparern nicht zurückgezahlt werden muss. Mit dieser finanziellen Unterstützung soll zwar in der Hauptsache der Bau neuer Wohnimmobilien gefördert werden, allerdings haben grundsätzlich alle Bausparer Anspruch darauf – zumindest dann, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Kurz und knapp: Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Subvention, die anteilig auf das vom Bausparer angelegte Sparvermögen gewährt wird.
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten?
Um einen Anspruch auf den staatlichen Zuschuss geltend zu machen, müssen die Antragsteller laut dem Wohnungsbau-Prämiengesetz zum einen steuerpflichtig sein (sprich mindestens das 16. Lebensjahr erreicht haben) und zum anderen über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 35.000 Euro als alleinstehende Person oder maximal 70.000 Euro für verheiratete Paare verfügen. Wer mehr verdient, hat dementsprechend keinen Anspruch auf die Prämie vom Staat. Darüber hinaus kann die Wohnungsbauprämie erst nach der finalen Zuteilung des Bausparvertrages verwendet werden – und auch nur dann, sofern sie ausschließlich und nachweislich nur zum Kauf, Bau oder für die Renovierung einer (Wohn-)Immobilie genutzt wird.
3. Wie hoch ist der staatliche Zuschuss?
Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand: Oktober 2023) werden jährlich 10 Prozent der förderberechtigten Einzahlungen (also der Sparleistung im Bausparvertrag) berücksichtigt. Allerdings gibt es hier auch direkt drei Einschränkungen: Förderberechtigt sind bei alleinstehenden Personen maximal 700 Euro und bei Ehepaaren dementsprechend 1.400 Euro. Zudem muss der Bausparer jeden Monat mindestens 50 Euro zu dem Bauspardarlehen beisteuern und darf darüber hinaus nicht gleichzeitig auch die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen. Eine Doppelförderung derselben Beiträge ist also nicht möglich. Dementsprechend können Singles maximal 70 Euro und Ehepaare maximal 140 Euro pro Jahr als staatliche Wohnungsbauprämie erhalten. Übrigens: Da die staatliche Unterstützung laut dem Wohnungsbau-Prämiengesetz nicht als Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes gilt, ist die jährliche Prämie komplett steuerfrei.
4. Wie und wo kann man die Wohnungsbauprämie beantragen?
Sofern alle zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sind und bereits ein Bausparvertrag abgeschlossen wurde, schickt die Bausparkasse dem Anleger in der Regel jedes Jahr automatisch einen Antrag für die staatliche Förderung zu. Dieser muss dann nur noch ausgefüllt und an die Bank zurückgesendet werden. Mehr ist im Normalfall nicht nötig, um die Wohnungsbauprämie zu beantragen. Alternativ dazu kann jeder, der einen förderungsfähigen Vertrag abgeschlossen hat, den Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der zuständigen Bausparkasse, Bank oder Bau- respektive Wohnungsgenossenschaft anfragen.
Gut zu wissen: Damit es beim Ausfüllen des Antrages auf die Wohnungsbauprämie keine Probleme gibt, sollte man sowohl den Bausparvertrag (für die Bauspar- beziehungsweise Vertragsnummer), die Steueridentifikationsnummer, als auch einen aktuellen Steuerbescheid für das Antragsjahr vorliegen haben.
5. Was bedeutet wohnwirtschaftliche Verwendung?
Um von der Wohnungsbauprämie profitieren zu können, muss der Antragsteller nachweisen können, dass das Geld ausschließlich zur wohnwirtschaftlichen Verwendung genutzt wird. Im Klartext bedeutet das: Die staatliche Finanzspritze wird nur dann ausgezahlt, wenn das Geld zum Bau, Kauf oder zur Verbesserung (Sanierung, Modernisierung etc.) einer Immobilie verwendet wird. Allerdings gibt es hierbei zwei Ausnahmen. Zum einen ist man von der wohnwirtschaftlichen Verwendung ausgenommen, wenn man bei dem Abschluss des Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wichtig: Die staatliche Prämie wird jedoch erst dann gutgeschrieben, wenn der Vertrag seit mindestens sieben Jahren läuft. Zum anderen gilt dieser spezielle Verwendungszweck nicht für ältere Bausparverträge, die vor dem Jahr 2009 abgeschlossen wurden.
Fazit: für Studenten, Berufsanfänger und junge Berufstätige, die sich den Wunsch von einer eigenen Immobilie erfüllen möchten, eignet sich diese Förderung perfekt dazu, um den ersten Schritt in Richtung Immobilieneigentum zu gehen. Ein Bausparer in Kombination mit der Wohnungsbauprämie ist zwar eine kleine, aber feine Anschubfinanzierung!