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Wohngeld

Kurz erklärt

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit niedrigem Einkommen.

Es ist keine Sozialleistung im engeren Sinn, sondern ein Zuschuss für Menschen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten — nur die Miete oder die Belastung aus dem Eigentum übersteigt ihre Möglichkeiten. Geregelt ist es im Wohngeldgesetz (WoGG).

Zwei Formen:

  • Mietzuschuss — für Mieter.
  • Lastenzuschuss — für selbstnutzende Eigentümer.

Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, bekommt kein Wohngeld — dort sind die Unterkunftskosten bereits enthalten. Wohngeld und diese Leistungen schließen sich aus.

Die Wohngeld-Plus-Reform zum 1. Januar 2023 war die größte in der Geschichte des Wohngeldes: Der Kreis der Berechtigten wuchs von rund 600.000 auf etwa zwei Millionen Haushalte. Dauerhaft neu sind zwei Bausteine:

  • Heizkostenkomponente — ein fester Aufschlag gegen steigende Energiekosten.
  • Klimakomponente — fängt höhere Mieten in energetisch saniertem Bestand und im Effizienz-Neubau ab. Beide werden automatisch mit dem Wohngeld ausgezahlt, ohne gesonderten Antrag.

Die Höhe hängt von drei Größen ab: Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und Höhe der zuschussfähigen Miete (gedeckelt nach Mietenstufe der Gemeinde).

Zuständig ist die örtliche Wohngeldbehörde der Stadt oder des Kreises, in der die Wohnung liegt — dort wird beantragt und bewilligt. Die bundesweite Gesetzgebung liegt beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Wohngeld gibt es erst ab Antragsmonat, nicht rückwirkend — der Antrag lohnt sich also früh.

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