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Mietzuschuss

Kurz erklärt

Der Mietzuschuss ist die Form des Wohngeldes, die Mieter erhalten (das Gegenstück für Eigentümer heißt Lastenzuschuss).

Der Mietzuschuss ist die Form des Wohngeldes, die Mieter erhalten (das Gegenstück für Eigentümer heißt Lastenzuschuss). Er ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte, deren Einkommen für die Wohnkosten nicht ausreicht, die aber grundsätzlich selbst für sich sorgen.

Geregelt im Wohngeldgesetz (WoGG), beantragt und bewilligt von der örtlichen Wohngeldbehörde. Die Höhe ergibt sich aus drei Größen: Zahl der Haushaltsmitglieder, Gesamteinkommen und der zuschussfähigen Miete, die nach der Mietenstufe der Gemeinde gedeckelt ist.

Die wichtigste Abgrenzung: Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, bekommt keinen Mietzuschuss — dort sind die Kosten der Unterkunft bereits enthalten. Deshalb ist der Mietzuschuss gerade für Haushalte knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze gedacht: erwerbstätige Geringverdiener, Rentner mit kleiner Rente, Alleinerziehende.

Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 enthält der Mietzuschuss dauerhaft eine Heizkosten- und eine Klimakomponente (siehe Wohngeld). Er wird nur auf Antrag und erst ab dem Antragsmonat gezahlt — nie rückwirkend.

Nicht verwechseln mit einem Mietzuschuss des Arbeitgebers: Der Begriff meint im Wohnrecht das staatliche Wohngeld für Mieter.

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