Objektdaten
Objektbeschreibung
Helle, freundliche Zwei-Zimmer-Wohnung (Hochparterre) in Aachen-Burtscheid. Schlafzimmer und Wohnzimmer mit modernem Echtholz-Parkettboden. Einbauschränke im großzügigen Flur. Einbauküche mit Ceranfeld und Kühl-Gefrier-Kombination. Nette, freundliche Hausgemeinschaft im Herzen von Burtscheid. Die Wohnung ist nicht barrierefrei, da drei Stufen außerhalb des Gebäudes und einer Stufe im Treppenhaus innerhalb des Gebäudes zu überwinden sind. Die Wohnung ist aufgrund der großen Fenster in drei Richtungen fast immer sonnendurchflutet. Das Schlafzimmer liegt zum Garten hin und hat ein bodentiefes Fenster. Die Fenster der Wohnung liegen so hoch über Garten- und Gehwegniveau, dass man vor neugierigen Blicken geschützt ist. Von der Küche zum Glas gibt es eine Glasschiebetüre. Zum Wohnzimmer hin ist eine helle Holztüre. Das Haus hat einen Hausmeisterservice, so dass weder der Müll rausgestellt werden noch das Treppenhaus gereinigt werden muss. Der Gemeinschaftsgarten wird ebenfalls durch die Hausverwaltung gepflegt. Die Wohnung ist nicht optimal zur Nutzung als WG geeignet. Garten, Keller, Fahrstuhl, Vollbad, Einbauküche, Parkett, Fliesen Bemerkungen: Schlafzimmer und Wohnzimmer mit modernem Echtholz-Parkettboden. Einbauschränke im großzügigen Flur. Einbauküche mit Ceranfeld und Kühl-Gefrier-Kombination. Das Wohnzimmer hat auf zwei Seiten Fenster und zwei Eingangstüren, aus der Küche und aus dem Flur. In der Küche ist vom Vormieter eine Vintage-Sitzgruppe (Tisch mit zwei Stühlen) aus den 70er Jahren vorhanden. Die Zentralheizung wird mit Gas betrieben. Bei den angegebenen Heizkosten handelt es sich um einen Schätzwert. Alle Fenster sind mit Jalouisen bzw. Rollladen ausgestattet.Energieträger: Gas
Energieausweis nicht vorhanden
Die Wohnung eigener sich sehr gut für Paare und Singles und ist für jede Altersgruppe geeignet. Man findet hier Ruhe und Entspannung.
Als WG ist die Wohnung eher nicht geeignet.
Wenn Sie sich für die Wohnung interessieren, lassen Sie uns bitte ein Anschreiben mit persönlichen Informationen, die Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate (bei Studierenden Elternbürgschaft und deren Einkommensnachweise) und eine aktuelle Schufa-Auskunft zukommen.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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