Auszug
« A bis Z Suche
Wenn Sie einen bestimmten Begriff suchen, dann verwenden Sie die A bis Z Suche.: Klicken Sie auf den gewünschten Buchstaben in der nachfolgenden Leiste:
Auszug
Mietvertrag: wenn das Mietverhältnis beendet wird und der Mieter die Wohnung räumt, spricht man von Auszug. Dabei hat der Auszug spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses zu erfolgen. In Grundbuchsachen spricht man von einem (Grundbuch-)auszug. Damit ist eine Abschrift aus dem Grundbuch bezeichnet, die Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, Lage und Größe, Dienstbarkeiten und Belastungen an einem Grundstück gibt.
Verwandte Themen
Themensuche
Sie wollen sich zu einem bestimmten Thema, wie z.B. Mietrecht oder Finanzierung weiterbilden? Dann wählen Sie bitte aus folgendem Menüfeld das gewünschte Thema und klicken Sie auf „Weiter“ um die passenden Begriffe anzuzeigen.