Darlehensvertrag
« A bis Z Suche
Wenn Sie einen bestimmten Begriff suchen, dann verwenden Sie die A bis Z Suche.: Klicken Sie auf den gewünschten Buchstaben in der nachfolgenden Leiste:
Darlehensvertrag
Siehe auch Darlehen: Das Darlehen (umgangsprachlich auch als Kredit bezeichnet) ist ein Vertrag, bei dem der Darlehensgeber sich verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache auszuleihen (Darlehensvertrag). Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, bei Fälligkeit den ausgeliehenen Geldbetrag (analog die Sache) zurückzuzahlen zuzüglich eines vereinbarten Darlehenszinses. Häufig handelt es sich bei dem Darlehensgeber um eine Bank oder ein Kreditinstitut.
Verwandte Themen
Themensuche
Sie wollen sich zu einem bestimmten Thema, wie z.B. Mietrecht oder Finanzierung weiterbilden? Dann wählen Sie bitte aus folgendem Menüfeld das gewünschte Thema und klicken Sie auf „Weiter“ um die passenden Begriffe anzuzeigen.