Das Disagio (auch Damnum) ist ein Abschlag bei der Auszahlung eines Darlehens: Die Bank zahlt weniger aus, als der Vertrag als Darlehenssumme nennt. Vereinbart sind zum Beispiel 100.000 Euro, ausgezahlt werden 95.000 — die 5.000 Euro Differenz sind das Disagio.
Wirtschaftlich ist es vorausgezahlter Zins. Der Kreditnehmer kauft mit dem Abschlag einen niedrigeren Nominalzins über die Laufzeit. Die Gesamtkosten werden dadurch nicht geringer — der Zins wandert nur nach vorn. Maßgeblich für den Vergleich ist deshalb allein der Effektivzins.
Wichtig: Getilgt und verzinst wird die volle Nominalsumme (im Beispiel 100.000 Euro), nicht der ausgezahlte Betrag. Wer ein Disagio vereinbart, braucht deshalb mehr Eigenkapital, weil ihm ein Teil der Darlehenssumme gar nicht ausgezahlt wird.
Der Grund war früher steuerlich: Bei vermieteten Immobilien war das Disagio im Jahr der Zahlung sofort als Werbungskosten abziehbar und senkte die Steuerlast vorzeitig. Diese Gestaltung ist heute stark eingeschränkt und hat an Bedeutung verloren.
Für die Praxis: Ein Disagio macht Angebote schwer vergleichbar — deshalb immer auf den Effektivzins schauen, nicht auf den beworbenen Nominalzins. Für Selbstnutzer bringt es meist keinen Vorteil.
