WohnungslexikonH › HOAI

HOAI

Kurz erklärt

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt, wie Architekten und Ingenieure für ihre Planungsleistungen vergütet werden.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt, wie Architekten und Ingenieure für ihre Planungsleistungen vergütet werden. Sie ist eine Bundesverordnung und gilt für Leistungen bei Bauvorhaben in Deutschland.

Leistungsphasen

Die HOAI gliedert die Arbeit in neun Leistungsphasen – von der Grundlagenermittlung über Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase hat einen festen Prozentsatz am Gesamthonorar. Das macht transparent, welcher Teil der Leistung bereits erbracht ist – wichtig, wenn ein Vertrag vorzeitig endet.

Wonach sich das Honorar bemisst

  • Anrechenbare Kosten – im Wesentlichen die Baukosten
  • Honorarzone – der Schwierigkeitsgrad des Vorhabens (I bis V)
  • Leistungsumfang – welche der neun Phasen beauftragt sind

Wichtige Änderung 2021: Die Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind nicht mehr verbindlich. Der Europäische Gerichtshof hatte sie 2019 als europarechtswidrig eingestuft; seit dem 1. Januar 2021 gilt die HOAI als Orientierungshilfe. Das Honorar ist seither frei verhandelbar – die Tafelwerte bleiben aber der übliche Maßstab, und ohne abweichende Vereinbarung gilt der Basishonorarsatz.

Für Bauherren heißt das: Das Honorar sollte schriftlich und vor Beginn der Planung vereinbart werden – inklusive Leistungsphasen, Honorarzone und anrechenbaren Kosten.

Nach oben scrollen