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Bauherr

Kurz erklärt

Bauherr ist, wer ein Bauvorhaben auf eigene Verantwortung und eigene Rechnung durchführen lässt.

Bauherr ist, wer ein Bauvorhaben auf eigene Verantwortung und eigene Rechnung durchführen lässt. Meist ist er Eigentümer des Grundstücks; er kann natürliche oder juristische Person sein. Er bestimmt, was gebaut wird, wählt Planer und Firmen aus und trägt das wirtschaftliche Risiko.

Bauherr zu sein ist kein Titel, sondern eine Haftungsposition. Daran hängen echte Pflichten:

  • Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle — verunglückt jemand auf dem ungesicherten Gelände, haftet der Bauherr. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist deshalb keine Nettigkeit, sondern Grundausstattung.
  • Einhaltung des öffentlichen BaurechtsBaugenehmigung, Landesbauordnung, Abstandsflächen, GEG. Verantwortlich ist der Bauherr, auch wenn andere planen.
  • Meldepflichten — Baubeginnanzeige, gegebenenfalls Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Bau und beim Bauüberwachungsverein.
  • Schwarzarbeit — wer sie beauftragt, verliert sämtliche Gewährleistungsansprüche. Der Vertrag ist nichtig; bei Mängeln bleibt gar nichts.

Ist der Bauherr ein Verbraucher und lässt er von einem Unternehmer ein neues Gebäude errichten, greift der Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) mit erheblichen Schutzrechten — Baubeschreibung, Fertigstellungstermin, Widerrufsrecht, 90-%-Grenze. Diese Rechte hat er nur, wenn ein Unternehmer den Bau als Ganzes schuldet. Wer die Gewerke einzeln vergibt, spart vielleicht Geld und verliert diese Rechte.

Nicht verwechseln: Wer eine fertige Immobilie vom Bauträger kauft, ist nicht Bauherr — dort gilt der Bauträgervertrag. Der Unterschied entscheidet über Einfluss, Risiko und steuerliche Behandlung.

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