Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 das zentrale Regelwerk für die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland. Es führte drei zuvor getrennte Vorschriften zusammen: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Das GEG regelt im Kern:
- Mindestanforderungen an Neubauten – wie viel Energie ein Gebäude verbrauchen darf
- Vorgaben bei Sanierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden
- Anforderungen an Heizung, Lüftung und Warmwasser, einschließlich der Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien
- die Pflicht zum Energieausweis bei Verkauf und Vermietung
Für Vermieter und Verkäufer heißt das: Der Energieausweis muss Interessenten unaufgefordert und spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Die Kennwerte gehören außerdem in jedes Inserat.
Für Käufer ist das GEG relevant, weil beim Eigentümerwechsel Nachrüstpflichten greifen können – etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Austausch alter Heizkessel.
Bekannt wurde das GEG vor allem durch die Novelle von 2024, im Volksmund „Heizungsgesetz“, die Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungstausch einführte.
Ausblick: Das GEG soll zum 1. November 2026 vom Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst werden; der Bundestag hat es im Juli 2026 beschlossen. Ziel ist ein technologieoffeneres und einfacheres Regelwerk. Bis dahin gilt das GEG unverändert weiter.
Hinweis: Anforderungen und Fristen ändern sich laufend. Vor einer Sanierung oder einem Heizungstausch lohnt der Blick auf den aktuellen Gesetzesstand oder eine Energieberatung.
