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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Kurz erklärt

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit dem 1.

April 2000 den Ausbau von Strom aus erneuerbaren Quellen. Sein Prinzip ist einfach geblieben: Wer Strom aus Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse erzeugt, darf ihn vorrangig ins Netz einspeisen und bekommt dafür über 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr eine gesetzlich garantierte Vergütung. Diese Kalkulationssicherheit — nicht die Höhe der Sätze — ist der eigentliche Kern des Gesetzes.

Für Immobilieneigentümer ist das EEG die Antwort auf die Frage, was der Strom vom eigenen Dach einbringt. Es ist strikt vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu trennen: Das GEG schreibt vor, wie viel Energie ein Gebäude verbrauchen darf; das EEG regelt, was für selbst erzeugten Strom gezahlt wird. Die beiden werden oft verwechselt.

Die EEG-Umlage gibt es nicht mehr. Jahrzehntelang stand sie auf jeder Stromrechnung. Zum 1. Juli 2022 wurde sie auf null gesenkt und anschließend gestrichen; die Förderung läuft seither über den Bundeshaushalt. Wer noch mit der Umlage rechnet, rechnet mit einer Position, die es seit vier Jahren nicht gibt.

Vergütung (Stand Februar 2026): Für kleine Photovoltaikanlagen mit Überschusseinspeisung liegt der Satz bei rund 7,78 Cent je Kilowattstunde. Er sinkt halbjährlich um etwa 1 % — maßgeblich ist stets das Datum der Inbetriebnahme, das dann für die volle Laufzeit gilt. Weil sich die Sätze laufend ändern, gehört der aktuelle Wert vor jeder Planung bei der Bundesnetzagentur nachgeschlagen und nicht aus zweiter Hand übernommen.

Wirtschaftlich hat sich das Vorzeichen gedreht: Bei Strompreisen deutlich über dem Vergütungssatz lohnt heute der Eigenverbrauch mehr als die Einspeisung. Eine Anlage wird meist nicht mehr auf maximalen Ertrag ausgelegt, sondern darauf, den erzeugten Strom selbst zu nutzen — über Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox.

Ausblick: Eine EEG-Reform ist in der Diskussion. Im Gespräch sind der Wegfall der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen unter 25 kWp, Differenzverträge (Contracts for Difference) für größere Anlagen und eine Begrenzung der Netzeinspeisung bei Neuanlagen. Nach derzeitigem Stand erhalten Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen, noch die feste Vergütung über die vollen 20 Jahre. Wer plant, sollte den Stand der Gesetzgebung prüfen.

Siehe auch Solaranlage und Photovoltaikanlage.

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