Gewährleistungsanspruch

Der Auftraggeber z.B. eines Werkvertrages hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer ihm auch nach Ferstigstellung und Übergabe des Werkes für die vertraglich festgelegten Eigenschaften des Werkes haftet. Der Gewährleistungsanspruch ist je nach Werk für unterschiedlich lange Zeiträume geregelt. Für Bauleistungen ist die Gewährleistung in der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) geregelt.

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