Mietrückstand

Zahlt der Mieter die vereinbarte Miete nicht pünktlich oder vollständig an den Vermieter, kommt er mit der Miete in Verzug. Es tritt ein Mietrückstand ein. Der Vermieter kann daraufhin den Mieter mahnen. Hat der Mieter zwei aufeinanderfolgende Mieten nicht entrichtet, oder zu einem wesentlichen Teil nicht entrichtet, läuft er Gefahr, dass der Vermieter das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigt.

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