Immobilienrendite berechnen

Immobilienrendite berechnen – Objektrendite, Mietrendite, Nettorendite, Bruttorendite bei Immobilien

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage kauft, der sollte bei der Immobilienrendite genauer hinschauen. Die Mietrendite macht den Unterschied, wenn es darum geht Immobilien als Kapitalanlage zu finden.

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Berechnung der Mietrendite

Immobilienrendite berechnen 1

Bruttomietrendite und Nettomietrendite berechnen

Erläuterungen:

Grunderwerbssteuer: Die Höhe dieser Steuer ist abhängig davon, in welchem Bundesland die Immobilie liegt. Im Rechenbeispiel wird angenommen, dass die Immobilie in Baden-Württemberg liegt, dort beträgt die Grunderwerbssteuer (Stand 2019) 5%. Die Grunderwerbssteuer wird einmalig beim Erwerb auf den Kaufpreis bestehend aus Grundstück und Gebäude berechnet, nicht jedoch auf mitverkauftes Zubehör, sofern dieses Zubehör extra im Kaufvertrag ausgewiesen wird.

Notargebühr und Grundbuchamtsgebühren: Die Bandbreite der Gebühren beträgt zwischen 1,7% und circa 2,2% gerechnet auf den Kaufpreis, wobei mitverkauftes Zubehör wie Küchen, Möbel nicht von der Gebühr erfasst werden. Die Höhe der Gebühren ist z.B. davon abhängig, ob ein oder zwei Notare an einem Grundstückskaufvertrag beteiligt sind, ob mit Eigen- oder Fremdkapital gekauft wird. Die Notare sind an die Gebührenordnung gebunden und können dazu auch Auskunft geben.

Maklerprovision: Falls ein Makler an der Vermittlung der Immobilie beteiligt ist, kann auch ein Maklerhonorar für den Käufer fällig werden. Die Höhe der Provision kann sich innerhalb einer Bandbreite von 3,57% bis zu 7,14% bewegen und ist auch Verhandlungssache.

Nicht umlagefähige Betriebskosten: dazu gehören z.B. die Kosten für die Hausverwaltung. Und

Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, für sie wird regelmäßig eine Rücklage angespart, wobei sich die Rücklage auf die Instandhaltung von gemeinschaftlich nutzbaren Flächen wie Fassade, Dach, Treppenhaus etc. bezieht.
Für Instandhaltungsmaßnahmen, welche innerhalb der Wohnung anfallen und bei denen es sich nicht um vom Mieter zu vertretende Maßnahmen handelt, muss ebenfalls der Wohnungseigentümer aufkommen. Diese möglicherweise anfallenden Kosten sind nicht durch die Rücklagen einer Eigentümergemeinschaft erfasst.

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