Mietnomaden – das müssen Sie wissen

Keine Angst vor Mietnomaden

Mietnomaden - das müssen Sie wissen 1

Was sind Mietnomaden?

Mietnomaden oder auch Miettouristen mieten eine Wohnung in der vollen Absicht an, keine Miete zu bezahlen. Dabei nutzen sie geschickt den gesetzlichen Mieterschutz zu ihren Gunsten.

Im Juristendeutsch ist deswegen von Entmietbetrügern die Rede. Diese Klientel sucht gezielt nach geeigneten Vermietern und verursacht immense Schäden.

Der Haus- und Grundbesitzerverein schätzt, dass durch Mietnomaden in Deutschland inzwischen rund 2,2 Milliarden Euro an Rückständen auflaufen. Der durchschnittliche Schaden, den die Betrüger verursachen, liegt bei rund 25.000 Euro.

Insbesondere der private Vermieter sollte vor diesem Hintergrund wachsam sein und nicht auf seine Menschenkenntnis oder auf sein Gefühl vertrauen.

Am häufigsten treten Mietbetrüger dort auf, wo es ohnehin schwer ist, eine Wohnung zu vermieten: in Ostdeutschland in strukturschwachen Gebieten, in Großstädten wie Hamburg und Berlin und in ländlichen Regionen mit schlechter Anbindung.

Vermehrt betroffen sind arglose private Vermieter, die nicht im selben Haus wohnen und wenig Erfahrung bei der Vermietung haben.

Wie kann man sich vor Mietnomaden schützen?

Halten Sie sich als Vermieter an eine klare Vorgehensweise bei der Vermietung Ihrer Wohnung:

  • Verwenden Sie einen Fragenkatalog, und notieren Sie sich die Antworten des Mietinteressenten. Den ausgefüllten Fragenkatalog lassen Sie vom Mieter unterzeichnen. Macht er dabei falsche Angaben, so ist er wegen Betrugs strafbar. zum Fragenkatalog
  • Lassen Sie sich vom Mieter eine SCHUFA-Bonitätsauskunft mit aktuellem Datum aushändigen. Diese Auskunft kostet den Mietinteressenten nicht viel und wird üblicherweise von vielen Vermietern verlangt.
  • Kann der Mieter keine SCHUFA-Auskunft vorlegen, was z.B. bei Studenten und Schülern öfters der Fall ist, lassen Sie deren Eltern das Mietvertragsverhältnis mitunterzeichnen. Diese haften dann für etwaige anfallende Mietschulden des Kindes mit. Von den Eltern sollte darüber hinaus die SCHUFA-Auskunft erhältlich sein.
  • Klären Sie ab, dass keine Mietschulden beim bisherigen Vermieter für diesen Mieter aufgelaufen sind. Dafür verlangen Sie von ihrem zukünftigen Mieter vor Mietvertragsunterzeichnung eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, welche vom bisherigen Vermieter des Mieters ausgefüllt wird. Diese Bescheinigung können Sie hier gleich herunterladen.
    Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Schließen Sie einen schriftlich verfassten Mietvertrag ab. Wenn Sie einen Formularmietvertrag verwenden, sollten Sie unbedingt ein aktuelles Mietvertragsformular verwenden. Günstige Vertragsmuster können Sie online bei wohnung-jetzt.de in unserem Formularcenter finden:  Mietvertragsmuster 
  • Werden Sie Mitglied in einem Vermieter-Verein. Dort erhält man kostenlosen juristischen Rat, aktuellste Mietvertragsformulare und kann sich so günstig vor möglichen Problemen mit Mietern schützen.

Was tun, wenn ein Mietnomade eingezogen ist?

Hier ist guter Rat gefragt, den es geht um den Schutz Ihres Eigentums:

Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht. Denn bis Sie den Mietnomaden aus Ihrer Wohnung wieder draußen haben, kann viel Zeit und Geld verloren gehen. Das Mietrecht hält zahlreiche Fallstricke für Vermieter bereit und Mietbetrüger nutzen diesen Sachverhalt kaltblütig zu ihren Gunsten.

Halten Sie sich strikt an den vorgegebenen Rechtsweg:

Setzen Sie den Mieter in Verzug und mahnen Sie die nicht gezahlte Miete an.
Ist der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen in Verzug, dann können Sie ihn fristlos kündigen. Allerdings sollten Sie die Form der fristlosen Kündigung beachten. Sie muss begründet sein und ist nur wirksam, wenn sie dem Mieter auch zugegangen ist. Dafür sollten Sie die Kündigung am besten unter Zeugen aushändigen oder über einen Boten übermitteln, denn Sie als Vermieter müssen beweisen, dass der säumige Mieter die Kündigung empfangen hat.

Achtung: bezahlt der Mieter während des Prozesses seine Mietschulden, kann das Spiel von vorne beginnen, denn dann ist die ausgesprochene Kündigung folgenlos. Wenn Sie diesen Mieter aus Ihrer Wohnung haben wollen, sollten Sie parallel zu der fristlosen Kündigung eine ordentliche Kündigung aussprechen. Nur dann muss der Mieter die Wohnung räumen, obwohl er die Rückstände beglichen hat.

Ist die fristlose Kündigung beim Mieter, dann hat er 14 Tage Zeit, um die Wohnung zu räumen. Folgt er der Kündigung nicht, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Oft dauert es aber sehr lange, bis die Räumungsklage vollzogen werden kann, weil Gerichte und Gerichtsvollzieher überlastet sind. Das strapaziert die Nerven. Der Gerichtsvollzieher verlangt einen Vorschuss von rund 1.000 Euro je Zimmer für die Räumung. Das ist teuer.

Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, kann man zeitgleich mit der Räumungsklage eine Zahlungsklage wegen der Mietrückstände einreichen. Auch kann es sinnvoll sein, die Mietrückstände über ein Urkundsverfahren einzuklagen. Dazu muss ein Mietvertrag vorhanden sein, aus dem die eigenen Ansprüche eindeutig hervorgehen.

Unser Tipp: lieber gleich zum Fachanwalt, denn Fehler können viel Zeit und noch mehr Geld kosten.

Das sollten Sie nicht tun:

Auf keinen Fall Schlösser austauschen und den Mieter eigenmächtig hinaus werfen. Das ist Hausfriedensbruch und der Mieter kann sich trotz Mietrückstände in die Wohnung zurück klagen. Heuern Sie keine Dienstleister an, die mit illegalen Methoden wie Drohungen arbeiten, um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen! Sie machen sich dadurch strafbar.

Autoreninfo: Redaktion wohnung-jetzt.de

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