Mietnomaden – das müssen Sie wissen

Mietnomaden – das müssen Sie wissen

Keine Angst vor Mietnomaden

Zwar nicht häufig, doch leider eine ernstzunehmende Gefahr für Vermieter: Mietnomaden! Was passieren kann, wenn Vermieter zu leichtgläubig vermieten, zeigte kürzlich wieder ein Bericht des bayerischen Rundfunkts im März 2026. Neben dem Ärger bleibt den betroffenen Vermietern oft noch ein großer finanzieller Verlust. Wie sich Vermieter vor Mietnomaden schützen können, zeigt dieser Beitrag:

Mietnomaden - das müssen Sie wissen 1

Was sind Mietnomaden?

Mietnomaden oder auch Miettouristen mieten eine Wohnung in der vollen Absicht an, keine Miete zu bezahlen. Dabei nutzen sie geschickt den gesetzlichen Mieterschutz zu ihren Gunsten.

Im Juristendeutsch ist deswegen von Entmietbetrügern die Rede. Diese Klientel sucht gezielt nach “geeigneten” Vermietern und verursacht immense Schäden.

Der Haus- und Grundbesitzerverein schätzt, dass durch Mietnomaden in Deutschland inzwischen mehrere Milliarden Euro an Rückständen auflaufen. Der durchschnittliche Schaden, den die Betrüger verursachen, liegt bei rund 25.000 Euro.

Insbesondere der private Vermieter sollte vor diesem Hintergrund wachsam sein und nicht auf seine Menschenkenntnis oder auf sein Gefühl vertrauen.

Am häufigsten treten Mietbetrüger dort auf, wo es  schwerer ist, im gehobenen Preissegment eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten. Häufig im Speckgürtel von Ballungsräumen und bei Wohnimmobilien, die auf Grund ihrer Größe, Ausstattung oder Anbindung wenig Interesse bei Mietern wecken.

Betroffen sind arglose private Vermieter, die nicht im selben Haus wohnen und wenig Erfahrung bei der Vermietung haben.

Wie kann man sich vor Mietnomaden schützen?

Halten Sie sich als Vermieter an eine klare Vorgehensweise bei der Vermietung Ihrer Wohnung:

  • Erkundigen Sie sich nach Referenzen des Mieters und lassen Sie sich dazu Belege vorlegen. Seien Sie wachsam, wenn jemand gereizt auf Nachfragen nach Referenzen reagiert oder deren Notwendigkeit ignoriert. Orientieren Sie sich an einem Fragenkatalog und lassen Sie sich Antworten schriftlich geben und vom Mieter unterzeichnen. Macht er dabei falsche Angaben, so ist er wegen Betrugs strafbar. zum Fragenkatalog
  • Lassen Sie sich vom Mieter Bonitätsnachweise vorzeigen, das kann z.B. eine SCHUFA-Bonitätsauskunft mit aktuellem Datum sein. Diese Auskunft kostet den Mietinteressenten nicht viel und wird üblicherweise von vielen Vermietern verlangt.
  • Kann der Mieter keine SCHUFA-Auskunft vorlegen, was z.B. bei Studenten und Schülern öfters der Fall ist, lassen Sie deren Eltern das Mietvertragsverhältnis mitunterzeichnen. Diese haften dann für etwaige anfallende Mietschulden des Kindes mit. Von den Eltern sollte darüber hinaus die SCHUFA-Auskunft erhältlich sein.
  • Selbst wenn diese Auskünfte vorliegen, fehlt ein wichtiger Punkt, denn die meisten Mietnomaden agieren mehrfach nach demselben Muster: erst wird eine zeitlang die Miete gezahlt, doch dann setzen die Mietzahlungen aus. Bis der Vermieter dann mühsam den Klageweg beschritten hat, vergehen Monate – viel Zeit und oft ein langer Nervenkrieg. Dabei hatte der Mieter schon beim Vorvermieter keine Miete mehr gezahlt. Als Vermieter sollte man insbesondere bei der Vermietung größerer Objekte immer auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter bestehen. Wichtig: um dieses Dokument auf Echtheit zu prüfen, sollte man stets den direkten Kontakt zum Vorvermieter suchen. Klären Sie ab, dass keine Mietschulden beim bisherigen Vermieter für diesen Mieter aufgelaufen sind.  Eine Muster-Bescheinigung können Sie bei wohnung-jetzt.de gleich herunterladen.
    Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Eine Selbstverständlichkeit ist, dass Sie einen schriftlich verfassten Mietvertrag abschließen. Dazu sollten Sie sich Kopien der Personalausweise von den zukünftigen Mietern aushändigen lassen. Wenn Sie einen Formularmietvertrag verwenden, sollten Sie unbedingt ein aktuelles Mietvertragsformular verwenden. Günstige Vertragsmuster können Sie online bei wohnung-jetzt.de in unserem Formularcenter finden:  Mietvertragsmuster 
  • Tipp: Werden Sie Mitglied in einem Vermieter-Verein. Dort erhält man kostenlosen juristischen Rat, aktuellste Mietvertragsformulare und kann sich so günstig vor möglichen Problemen mit Mietern schützen.

Was tun, wenn ein Mietnomade eingezogen ist?

Hier ist guter Rat gefragt, den es geht um den Schutz Ihres Eigentums:

Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht. Denn bis Sie den Mietnomaden aus Ihrer Wohnung wieder draußen haben, kann viel Zeit und Geld verloren gehen. Das Mietrecht hält zahlreiche Fallstricke für Vermieter bereit und Mietbetrüger nutzen diesen Sachverhalt kaltblütig zu ihren Gunsten.

Halten Sie sich strikt an den vorgegebenen Rechtsweg:

Setzen Sie den Mieter in Verzug und mahnen Sie die nicht gezahlte Miete an.
Ist der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen in Verzug, dann können Sie ihn fristlos kündigen. Allerdings sollten Sie die Form der fristlosen Kündigung beachten. Sie muss begründet sein und ist nur wirksam, wenn sie dem Mieter auch zugegangen ist. Dafür sollten Sie die Kündigung am besten unter Zeugen aushändigen oder über einen Boten übermitteln, denn Sie als Vermieter müssen beweisen, dass der säumige Mieter die Kündigung empfangen hat.

Achtung: bezahlt der Mieter während des Prozesses seine Mietschulden, kann das Spiel von vorne beginnen, denn dann ist die ausgesprochene Kündigung folgenlos. Wenn Sie diesen Mieter aus Ihrer Wohnung haben wollen, sollten Sie parallel zu der fristlosen Kündigung eine ordentliche Kündigung aussprechen. Nur dann muss der Mieter die Wohnung räumen, obwohl er die Rückstände beglichen hat.

Ist die fristlose Kündigung beim Mieter, dann hat er 14 Tage Zeit, um die Wohnung zu räumen. Folgt er der Kündigung nicht, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Oft dauert es aber sehr lange, bis die Räumungsklage vollzogen werden kann, weil Gerichte und Gerichtsvollzieher überlastet sind. Das strapaziert die Nerven. Der Gerichtsvollzieher verlangt einen Vorschuss von rund 1.000 Euro je Zimmer für die Räumung. Das ist teuer.

Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, kann man zeitgleich mit der Räumungsklage eine Zahlungsklage wegen der Mietrückstände einreichen. Auch kann es sinnvoll sein, die Mietrückstände über ein Urkundsverfahren einzuklagen. Dazu muss ein Mietvertrag vorhanden sein, aus dem die eigenen Ansprüche eindeutig hervorgehen.

Unser Tipp: lieber gleich zum Fachanwalt, denn Fehler können viel Zeit und noch mehr Geld kosten.

Das sollten Sie nicht tun:

Auf keinen Fall Schlösser austauschen und den Mieter eigenmächtig hinaus werfen. Das ist Hausfriedensbruch und der Mieter kann sich trotz Mietrückstände in die Wohnung zurück klagen. Heuern Sie keine Dienstleister an, die mit illegalen Methoden wie Drohungen arbeiten, um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen! Sie machen sich dadurch strafbar.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann fehlerhaft sein. 

Autoreninfo: Redaktion wohnung-jetzt.de

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