Wohnung mieten – was will der Vermieter?

So gelingt das Mieten einer Wohnung

Wie kann ich eine Wohnung mieten trotz weniger Angebote und trotz vieler Mitbewerber? Wir haben hier Antworten und Infos rund um die Art und Weise, wie Vermieter die Mietinteressenten beurteilen:

wohnung mieten - das bedeutet für Wohnungssuchende oft Fleißarbeit
ein Vermieter will viel wissen Bild: Hagr Lotte Geyer auf pixabay

Wohnung mieten: was sich ein zukünftiger Vermieter wünscht:

  • eine gesicherte Mietzahlung,
  • möglichst keine kurzfristigen Mieterwechsel,
  • dass sein Eigentum keinen Schaden nimmt,
  • dass er einen sympathischen Mieter findet,
  • dass der Mieter sich an die Hausordnung hält, also keinen Ärger macht.

Hat ein Vermieter einmal eine schlechte Erfahrung mit einem Mieter gemacht, neigt er vielleicht dazu, bestimmte Bewerber von vorneherein nicht zu akzeptieren. Dies spielt insbesondere bei Privatanbietern eine Rolle.

Vermieter von Wohnungsbaugesellschaften neigen eher dazu, rein sachlich zu entscheiden und senden Ihnen zunächst einen Bewerbungsbogen zu, den Sie dann ausfüllen sollen. Seien Sie also darauf vorbereitet.

nicht unterschätzen: der Informationsbedarf des Vermieters

Damit müssen Sie rechnen:

  • der Vermieter will Ihre Verdienstsituation überprüfen anhand von Einkommensnachweisen oder direkt durch Kontaktaufnahme zu Ihrem Arbeitgeber
    » Mieterselbstauskunft ausfüllen
  • halten Sie eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages bereit und/oder die Tel.-Nr. von der Personalabeilung. Ihres Unternehmens oder von Ihrem Chef und informieren Sie Ihren Arbeitgeber vorab über Ihre Wohnungssuche und über mögliche Anrufe von zukünftigen Vermietern.
  • der Vermieter will wissen, wo Sie zur Zeit noch wohnen und wer ihr Vermieter ist, um von Ihrem jetzigen Vermieter zu erfahren, ob Sie die Miete bezahlt haben bzw. ob Mietschulden bestehen
    » Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausfüllen
  • sofern Ihr jetziger Vermieter noch nichts von Ihren Umzugsabsichten weiß, sollten Sie ihren jetzigen Vermieter vor Weitergabe seiner Kontaktnummern an den neuen potentiellen Vermieter informieren und ihm Ihre Umzugsabsichten mitteilen. Fragen Sie Ihren Vermieter, wann Ihr möglicher neuer Vermieter ihn kontaktieren kann und ob Sie seine Telefonnummer oder Emailadresse an den möglichen neuen Vermieter weitergeben dürfen.

Alternativ:

  • Lassen Sie sich von Ihrem jetzigen Vermieter schriftlich bestätigen, dass Sie Ihre Miete stets korrekt bezahlt haben. Diese Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können Sie dann problemlos kurzfristig dem neuen potentiellen Vermieter zukommen lassen.

Oder wenn Ihr Vermieter nicht erreichbar ist:

  • und Sie Ihre Miete per Lastschriftverfahren oder per Dauerauftrag bezahlt haben, können Sie auch Kopien dieser Aufträge dem neuen Vermieter vorlegen. Gegebenenfalls bestätigt Ihnen Ihre Hausbank auch, in welchem Zeitraum welche Summen abgebucht wurden.

Was sonst noch von Vermietern gefragt oder verlangt wird:

  • Sofern Sie kein Inländer sind, will der Vermieter Ihren Pass sehen oder eine Aufenthaltsgenehmigung (diese Unterlagen sollten Sie dann möglichst aktuell zur Einsicht bereithalten),
  • der Vermieter stellt Ihnen ggf. persönliche Fragen nach Ihrer Herkunft, warum Sie umziehen, was Sie beruflich vorhaben, um Sie möglicherweise besser kennen zu lernen (häufig bei Privatanbietern üblich, insbesondere, wenn diese im gleichen Haus wohnen).
  • Wenn Sie die angebotene Wohnung haben wollen: Antworten Sie hier wahrheitsgemäß. (Wenn Sie die Wohnung nicht wollen, aber noch nicht sicher sind, ob Sie eine bessere Wohnung für sich finden werden, rate ich Ihnen zum Ausdruck zu bringen, dass Sie im jetzigen Stadium noch weitere Angebote prüfen wollen und daher diese Frage erst beantworten wollen, wenn Sie sich für diese Wohnung entschieden haben)
  • Sind Ihnen die Fragen zu neugierig, können Sie auch eine freundliche Gegenfrage stellen, z.B. warum es für den Vermieter wichtig ist, diesen Punkt zu wissen. So können auch Sie die Absichten des Vermieters besser kennen lernen. Ist Ihnen eine Frage zunächst unangenehm oder zu neugierig, z.B. nach Ihrem Einkommen oder dem Einkommen Ihrer Eltern dann rate ich Ihnen, hier freundlich und ausweichend zu antworten, etwa indem Sie auf Ihre berufliche Stellung verweisen, oder auf die berufliche Stellung eines möglicherweise für die Mietsicherheit bürgenden Elternteils oder Sie nennen einen zutreffenden Bereich innerhalb dessen Ihr Einkommen liegt.

Halten Sie die entsprechenden Nachweise in aktueller Form bereit.

Sofern Ihnen eine angebotene Wohnung gefällt, macht es einen guten Eindruck, wenn Sie dem Vermieter anbieten, Einkommensnachweise oder Arbeitsverträge gleich einzusehen.

Auch folgende Nachweise sind in der Regel erforderlich:

Suchen Sie eine Wohnung in einer Stadt mit Mietwohnungsmangel?

Dann rate ich Ihnen, alle vom Vermieter wünschenswerten Nachweise wie Arbeitsvertrag, Einkommensnachweise, Herkunft, Aufenthaltsgenehmigung etc. gleich zum Besichtigungstermin mitzubringen oder in dringenden Fällen vorab dem Vermieter zuzuleiten, denn dort werden Vermieter oft von Mietanfragen zugeschüttet. Hier sind häufig auch Makler beauftragt, den geeigneten Mieter zu finden:

Achten Sie auf Ihr äußeres Erscheinungsbild beim Besichtigungstermin

Sie sollten zu einem Termin mit einem Vermieter möglichst gepflegt erscheinen. Sofern Sie einen Termin beim Friseur einplanen, sollten Sie diesen Termin vorziehen und sich erst danach mit Ihrem potentiellen neuen Vermieter treffen (ich gehöre beispielsweise zu den Leuten, die sofort sehen, wenn jemand frisch vom Friseur kommt und eine gepflegte Frisur beeindruckt mich stets).

Was sollte ich bei Maklerangeboten beachten?

Stammt das Vermietungsinserat von einem Makler, müssen Sie bei Anmietung der Wohnung in der Regel eine Vermittlungsprovision an den Makler entrichten. Ausnahme: der Makler verweist in seinem Mietinserat darauf, dass es sich um ein provisionsfreies Angebot handelt.

In Deutschland berechnet der Makler in der Regel 2 Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Makler wird dann auch die Besichtigung durchführen und von Ihnen die Unterschrift unter den Mietvertrag einholen sowie die von Ihnen zu hinterlegende Kaution an den Vermieter weiterleiten.

Der Makler sollte Ihnen in jedem Fall den Vermieter benennen können.

In vielen Städten kommen Sie bei der Wohnungssuche um einen Makler nicht herum. Im Gegensatz zu vielen Vermietern sollte sich der Makler in seinem Markt jedoch bestens auskennen. Das sollten Sie nutzen. Fragen Sie nach:

  • Wie hoch ist die durchschnittliche Miethöhe am Ort,
  • Hat der Makler alternative Wohnungsangebote für Sie,
  • wie schätzt er die Lage ein, welche Infrastruktur ist vorhanden, wie sind hier die Nachbarn,
  • wo können Sie Ihr Auto abstellen, kann er Ihnen einen Stellplatz besorgen?

Beachten Sie, dass der Makler eine Empfehlung an den Vermieter abgibt. Achten Sie also auch auf Ihre „Außenwirkung“ und wählen Sie Ihre Kleidung zu dem Termin mit dem Makler ähnlich wie zu einem beruflichen Vorstellungsgespräch aus. Nicht empfehlen kann ich Ihnen, den Termin beim Makler kleidungskonform wie eine Verabredung zum Joggen oder entsprechend lässig wie zu einem Gang in die Kneipe zu gestalten (Ausnahme: Sie sind Chefarzt , Professor oder gehören einer jener Berufsgruppen an, die in der Bevölkerung hohes Ansehen genießen, dann wird man Ihnen gewisse Nachlässigkeiten eher verzeihen)

Wie gehe ich mit der Maklerprovision um?

  • Manche Makler wollen von Ihnen einen Suchauftrag. Dann darf ein Makler für seine Leistung von Ihnen eine Provision verlangen. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob er die Maklerprovision übernimmt. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie unter Ihrer Steuernummer bei Ihrem zuständigen Finanzamt anfragen, ob Sie die Provisionsgebühr von der Steuer absetzen können, z.B. dann, wenn die Anmietung der Wohnung beruflich bedingt ist.
  • Klären Sie mit dem Makler, ob er Ihnen eine Monatsmiete Provision zurückerstattet für den Fall, dass Sie nach einem halben Jahr wieder ausziehen. Ich halte das insbesondere für angebracht, wenn Sie Berufsanfänger sind oder wenn Sie eine Probezeitvereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt haben.

Was kann ich tun, wenn ich kein geregeltes Einkommen nachweisen kann oder erst noch in der Ausbildung bin?

Hier wollen professionelle Vermieter in der Regel eine zusätzliche Sicherheit für die Mietzahlung, meist in Form von einer Bürgschaft von Ihren Eltern oder nächsten Verwandten oder von Ihrem Auftraggeber. Klären Sie vorab mit Ihrer Familie bzw. mit Ihrer Hausbank, welche Nachweise ohne großen Aufwand dazu erstellt werden können. Es ist durchaus hilfreich, wenn zu der Wohnungsbesichtigung der für Sie möglicherweise bürgende Elternteil mitkommt. Der persönliche Eindruck, den der Vermieter dann von Ihnen gewinnt hilft meistens, formelle Hindernisse zu umgehen und manchmal ist dann die Bürgschaft gar nicht mehr erforderlich.

Wie verhalte ich mich bei einer Wohnungsbesichtigung?

  • Wenn Sie eine Wohnung besichtigen, die Ihnen spontan zusagt, schadet es nichts, wenn Sie dem Vermieter gleich sagen, dass Ihnen die Wohnung gefällt. Geben Sie ruhig auch dann dieses Feed-back, wenn Sie die Wohnung trotzdem nicht mieten wollen, oder es noch nicht wissen. Das verschafft Ihnen in jedem Fall die Sympathie des Vermieters.
  • Natürlich können Sie auch gleich ankündigen, dass Sie die Wohnung haben wollen. Das erspart Ihnen und dem Vermieter in der Regel Zeit, auch wenn der Vermieter noch nicht weiss, ob er Ihnen die Wohnung vermieten will. Er wird dadurch von Ihnen aufgefordert, sich möglichst rasch festzulegen und Ihnen einen Bescheid zu geben.
  • Auch wenn Ihnen die Wohnung nicht gefällt – sagen Sie es und lassen Sie den Vermieter nicht im Ungewissen. Über ein kurzes Feed-back wird er dankbar sein und sich trotzdem gut an Sie erinnern. Wer weiß, vielleicht begegnen Sie sich ein zweites Mal und dann hat der Vermieter Ihre Traumwohnung…

Was soll ich tun, wenn ich noch mehr Wohnungen ansehen möchte, mir aber die gesehene Wohnung gefällt, oder ich mich nicht sofort entscheiden kann?

Dann brauchen Sie vielleicht noch Bedenkzeit oder es ist die erste Wohnung, die Sie in einer neuen Stadt besichtigt haben, in der Sie sich noch nicht auskennen. Ich meine, Sie sollten sich zumindest insoweit festlegen können, bis wann Sie dem Vermieter Bescheid geben können, ob diese Wohnung für Sie in Frage kommt. Sie sehen dann an der Reaktion des Vermieters, ob er so lange noch warten will. Sicher ist klar, dass Sie den Vermieter nicht länger als eine Woche vertrösten können, außer Sie haben einen besonderen Grund dazu und der Vermieter signalisiert sein Einverständnis.

Soll ich verschweigen, dass ich beim Vorvermieter die Miete gemindert habe oder nicht bezahlt habe?

Zunächst sollten Sie sich klar machen, aus welcher Situation heraus Sie sich so verhalten haben und ob Sie hierbei nach geltendem Recht gehandelt haben oder ob Sie gegen geltendes Recht verstoßen haben. (Zur Klärung dieses Sachverhaltes kann Ihnen sicher ein Anwalt helfen oder ggf. auch die Sprechstunde bei einem Mieterverein.)

  • Sagen Sie in jedem Fall die Wahrheit. Es ist anzunehmen, dass ein professioneller Vermieter diesen Sachverhalt ohnehin schnell erkennen wird und Sie wahrscheinlich nicht bei der Auswahl für die Wohnung berücksichtigen wird . Ich empfehle Ihnen, es mit Ehrlichkeit und Unterstützung weiterer Personen zu versuchen. Nehmen Sie einen Familienangehörigen oder einen guten Freund, der ggf. auch bereit ist, für Sie zu bürgen, zu einer Wohnungsbesichtigung mit. Beraten Sie sich mit Freunden und überlegen Sie, was Sie einem potentiellen Vermieter anbieten könnten, um eine Vertrauensbasis herzustellen und dessen Bereitschaft, Ihnen die Wohnung „trotzdem“ zu vermieten, zu erhöhen.
  • Sie befürchten, dass Sie keine Mietwohnung finden werden? Dann benötigen Sie vielleicht professionelle Hilfe. Wenn es keine finanziellen Gründe für Ihre Sorge sind, sind Sie gut beraten, sich an einen Makler zu wenden. Er kann Sie bei der Wohnungssuche professionell unterstützen.

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