Wohnungsübergabeprotokoll: Alles, was Vermieter und Mieter wissen sollten

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist ein essenzielles Dokument bei der Übergabe einer Mietwohnung. Sowohl Vermieter als auch Mieter profitieren von dieser Bestandsaufnahme des Zustands der Wohnung. Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über das Wohnungsübergabeprotokoll, warum es wichtig ist, was darin enthalten sein sollte und wie man Fehler bei der Wohnungsübergabe vermeiden kann.

Wohnungsübergabeprotokoll: Bild zeigt 2 Personen die eine Wand weiß streichen.
Mieträume sollen oft renoviert übergeben werden Bild: Roselyn Tirado auf unsplash

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert den Zustand einer Wohnung bei Ein- und Auszug. Es listet Mängel und Abnutzungsspuren auf und enthält relevante Zählerstände. Es dient als rechtsverbindlicher Nachweis und hilft dabei, Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zu vermeiden.

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Warum ist das Protokoll wichtig?

Es sind drei wichtige Gründe, die ein Übergabeprotokoll unverzichtbar machen:

Klarheit über Mängel

Es verhindert Streitigkeiten über Mängel, indem es festhält, welche Schäden bereits vorhanden sind und welche durch den aktuellen Mieter entstanden sind.

Schutz vor ungerechtfertigten Forderungen

Sowohl Mieter als auch Vermieter sind vor falschen Forderungen geschützt.

Rechtliche Sicherheit

Das Dokument kann im Streitfall als Beweis vor Gericht dienen.

Wenn Vermieter und Mieter sich jedoch auf ein korrektes Protokoll verständigen, können Streitigkeiten oft vermieden werden, wie nachfolgend noch erläutert wird.

Wann sollte das Wohnungsübergabeprotokoll erstellt werden?

Das Protokoll sollte sowohl bei Einzug als auch bei Auszug der Mieter erstellt werden:

  • Einzugsprotokoll: Legt den Ausgangszustand der Wohnung fest.
  • Auszugsprotokoll: Vergleicht den Zustand der Wohnung zum Auszugszeitpunkt mit dem Einzugsprotokoll.

Was sollte in einem Wohnungsübergabeprotokoll enthalten sein?

Ein vollständiges Protokoll sollte die folgenden Informationen beinhalten:

1. Allgemeine Informationen

   – Name und Kontaktdaten von Mieter und Vermieter

   – Adresse der Wohnung

   – Datum der Übergabe

   – Namen der anwesenden Personen

2. Zustand der Räume

   – Wohnzimmer: Zustand der Wände, Böden, Fenster, Türen

   – Schlafzimmer: Zustand der Wände, Böden, Fenster, Türen

   – Küche: Zustand der Küchengeräte, Schränke, Arbeitsplatten

   – Badezimmer: Zustand der Sanitäranlagen, Fliesen, Armaturen

   – Flur und andere Räume: Wände, Böden, Türen

3. Technische Ausstattung

   – Funktion der Heizung

   – Zustand der Elektroinstallationen

   – Zustand der Wasserleitungen

4. Zählerstände

   – Stromzähler

   – Wasserzähler

   – Heizungszähler

5. Schlüssel

   – Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel

6. Mängel und Schäden

   – Detaillierte Auflistung vorhandener Mängel und Schäden

   – Dokumentation durch Fotos

7. Unterschriften

   – Unterschriften von Mieter und Vermieter zur Bestätigung des Protokolls

Tipps für ein gründliches Wohnungsübergabeprotokoll

  • Sorgfältige Dokumentation: Gehen Sie Raum für Raum systematisch vor und dokumentieren Sie alles, auch kleine Schäden.
  • Fotos und Videos: Ergänzen Sie das Protokoll mit Fotos und Videos als zusätzlichen Nachweis.
  • Unabhängiger Zeuge: Nehmen Sie nach Möglichkeit einen neutralen Zeugen zur Wohnungsübergabe mit.
  • Frühzeitige Terminvereinbarung: Planen Sie ausreichend Zeit für die Wohnungsübergabe ein.
  • Checklisten verwenden: Verwenden Sie vorgefertigte Checklisten, um sicherzustellen, dass Sie nichts übersehen.

Fazit: wer diese Punkte umsetzt, wird keinen der folgenden Fehler begehen! Was im Zusammenhang mit fehlerhaften oder nicht erstellten Übergabeprotokollen passieren kann, verdeutlichen die nachfolgenden Gerichtsurteile. Mal abgesehen vom Ärger und den Kosten eines Rechtsstreits, die damit verbunden sind – den sollten Vermieter und Mieter besser vermeiden.

Häufige Fehler bei der Wohnungsübergabe vermeiden

  • Keine Dokumentation: Ohne ein schriftliches Protokoll fehlt ein rechtsverbindlicher Nachweis über den Zustand der Wohnung.
  • Fehlende Details: Unzureichende oder ungenaue Beschreibungen können zu Streitigkeiten führen.
  • Keine Fotos: Fotos bieten zusätzliche Sicherheit, daher sollten sie immer gemacht werden.
  • Unterschriften vergessen: Ohne die Unterschriften beider Parteien ist das Protokoll nicht rechtsverbindlich.

Zusammenfassung

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist ein unverzichtbares Instrument für Vermieter und Mieter, um den Zustand einer Wohnung bei Ein- und Auszug zu dokumentieren. Mit einem detaillierten Protokoll können beide Parteien sicherstellen, dass der Übergabeprozess reibungslos und ohne Streitigkeiten verläuft. Denken Sie daran, das Protokoll sorgfältig zu erstellen und mit Fotos zu ergänzen, um ein klares Bild des Wohnungszustands zu erhalten.

Relevante Urteile, die im Zusammenhang mit Übergabeprotokollen stehen:

Thema: Gültigkeit des Übergabeprotokolls

LG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2015 – 65 S 120/15

Sachverhalt: Der Vermieter berief sich auf ein Protokoll, in dem keine Mängel bei der Übergabe festgehalten waren. Später wurden Mängel entdeckt, die der Mieter seiner Meinung nach verursacht hatte.

Urteil: Das Landgericht entschied, dass ein Protokoll, das keine Mängel festhält, grundsätzlich als Indiz dafür gilt, dass keine Schäden vorlagen. Der Vermieter konnte somit keine Schadensersatzforderungen geltend machen.

Bedeutung für Vermieter: Ein detailliertes Protokoll bei Auszug ist entscheidend, um spätere Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Thema: Schadensersatzansprüche bei fehlendem Protokoll

BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 – VIII ZR 70/04

– Sachverhalt: Ein Vermieter hatte kein Protokoll bei Einzug des Mieters erstellt. Nach dem Auszug verlangte er Schadensersatz für mehrere Schäden in der Wohnung.

– Urteil: Der BGH entschied, dass der Vermieter die Beweislast trägt und ohne ein Protokoll bei Einzug die Nachweispflicht deutlich erschwert ist.

– Bedeutung für Vermieter: Ein Übergabeprotokoll sollte immer erstellt werden, um spätere Schadensersatzansprüche beweisen zu können.

Thema: Beweiskraft von Übergabeprotokollen

LG Saarbrücken, Urteil vom 9. Dezember 2016 – 10 S 20/16

– Sachverhalt: Der Vermieter verlangte Schadensersatz für Mängel, die angeblich vom Mieter verursacht wurden. Im Protokoll waren diese jedoch nicht vermerkt.

– Urteil: Das Landgericht entschied, dass ein Wohnungsübergabeprotokoll eine hohe Beweiskraft hat und somit bei fehlender Dokumentation keine Ansprüche gestellt werden können.

– Bedeutung für Vermieter: Ein Protokoll sollte immer vollständig und sorgfältig ausgefüllt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Fazit: Die genannten Gerichtsurteile verdeutlichen die Wichtigkeit eines detaillierten und sorgfältig erstellten Wohnungsübergabeprotokolls. Ein lückenhaftes oder fehlendes Protokoll kann dazu führen, dass Vermieter ihre Schadensersatzansprüche nicht durchsetzen können. Daher sollten Vermieter stets darauf achten, dass das Protokoll korrekt und vollständig ausgefüllt ist, und es am besten mit Fotos und Videos ergänzen.

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