Nebenkosten

Der Begriff der Nebenkosten wird häufig gleichlautend mit dem Begriff der Betriebskosten verwendet. Das Gesetz gibt hier keine Definition vor. Neben den Betriebskosten werden zu den Nebenkosten häufig weitere Kosten wie z.B. Zuschläge für andere Nutzung und Entgelte für Gartennutzung zugeordnet. Diese Zuschläge finden sich bei Gewerbemietverträgen und Mietverträgen im preisgebunden Wohnraum.

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