Damnum ist ein anderes Wort für Disagio — der Abschlag zwischen der vereinbarten Darlehenssumme und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag. Es ist ein Abgeld, kein Aufgeld: Die Bank zahlt weniger aus, als der Vertrag nennt.
Beispiel: Vereinbarte Darlehenssumme 100.000 Euro, Damnum 5.000 Euro. Ausgezahlt werden 95.000 Euro. Getilgt und verzinst wird trotzdem die volle Summe von 100.000 Euro. Das Damnum ist damit im Kern vorausbezahlter Zins: Der Kreditnehmer nimmt einen niedrigeren Nominalzins in Kauf und bezahlt die Differenz vorab über den geringeren Auszahlungsbetrag.
Der Effekt: Je höher das Damnum, desto niedriger der vereinbarte Nominalzins — die Kosten verschieben sich nur nach vorn, sie verschwinden nicht. Maßgeblich für den Vergleich ist der Effektivzins.
Steuerlich war das Damnum bei vermieteten Objekten früher ein Instrument, um Werbungskosten vorzuziehen. Diese Gestaltung ist heute nur noch eingeschränkt möglich.
Zu beachten: Weil ein Teil der Darlehenssumme nicht ausgezahlt wird, muss die Lücke aus Eigenkapital geschlossen werden. Für Selbstnutzer lohnt sich ein Damnum in aller Regel nicht.
